«aha!» Allergiezentrum: Nesselfieber kann nach Booster auftreten
Das «aha!» Allergiezentrum Schweiz bestätigt, dass Nesselfieber nach der Booster-Impfung gegen Covid-19 eine seltene Nebenwirkung sein kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Nesselfieber kann eine seltene Nebenwirkung einer Corona-Impfung sein.
- Laut des «aha!» Allergiezentrums Schweiz fällt das Nesselfieber jedoch milde aus.
Das «aha!» Allergiezentrum Schweiz hat in letzter Zeit viele Fragen zu Nesselfieber nach der Booster-Impfung gegen Covid-19 erhalten. Angesichts der Impfzahlen sei diese Nebenwirkung aber grundsätzlich immer noch selten. Dies sagt der Leiter der Allergiestation am Universitätsspital Zürich, Professor Peter Schmid-Grendelmeier.
Nesselfieber ist eine seltene Nebenwirkung
«Tatsächlich kann eine Urtikaria (Nesselfieber) häufiger nach dem Booster auftrete als etwa bei der Erstimpfung». So wird Schmid-Grendelmeier vom wissenschaftlichen Beirat von «aha!» in einer Mitteilung des Allergiezentrums vom Donnerstag zitiert. Die Erkenntnisse sind auf der Allergiestation am Universitätsspital Zürich festgestellt worden.
Ähnliche Beobachtungen hätten auch Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzte gemacht. Genaue Zahlen, wie häufig dies der Fall sei, gebe es derzeit nicht. Sollte tatsächlich Nesselfieber auftreten, sei das meist nach mehreren Stunden oder Tagen nach der Impfung der Fall. Und bisher seien keine Fälle beobachtet worden, bei denen plötzlich andere schwere Symptome aufgetreten seien.
Kein eindeutiger Zusammenhang mit der Impfung
Nesselfieber gehöre zu den seltenen Nebenwirkungen, sei unangenehm, jedoch meist unbedenklich. Linderung könne die Einnahme von Antihistaminika verschaffen. Tritt bereits bei der ersten Impfung nesselfieberartiger Hautausschlag aus, soll das Gespräch gesucht werden. Betroffene besprechen vor der zweiten Impfung mit einer Allergologin oder einem Allergologen alles, um die nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Länger andauerndes Nesselfieber im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung und insbesondere der Booster-Impfung werde in einzelnen Fällen beobachtet. Sie könne ausnahmsweise auch länger als sechs bis acht Wochen bestehen. Ein Zusammenhang mit der Impfung sei in solchen Fällen aber nicht immer eindeutig und auch nicht zwingend. Je länger der zeitliche Abstand zur Impfung, desto unwahrscheinlich bestehe ein Zusammenhang.