Aargauer Landeskirchen beenden Engagement an Kantonsschulen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Landeskirchen im Aargau beenden ihr Engagement an den sechs Kantonsschulen aufgrund eines schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Kanton Aargau
Schule im Kanton Aargau. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Aargau stellen die Reformierte und die Römisch-Katholische Landeskirche nach Jahrzehnten ihr Engagement an den sechs Kantonsschulen auf Ende des Schuljahres 2024/25 ein. Die Landeskirchen begründen den Schritt mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Nur wenige Schülerinnen und Schüler hätten das Freifachangebot Religion, Kulturen und Ethik besucht, schrieben die Landeskirchen am Dienstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

Der finanzielle Aufwand zur Aufrechterhaltung des Angebots an den bestehenden Kantonsschulen und zum Aufbau eines vergleichbaren Angebots an den drei neuen Schulstandorten lasse sich vor diesem Hintergrund nicht mehr rechtfertigen.

Die Reformierte und die Römisch-Katholische Landeskirche sind seit Jahrzehnten mit je einer Beauftragten an den Kantonsschulen präsent. Diese Personen bieten neben dem Freifach Religion auch Seelsorge, Beratung und Vernetzung an, wie es hiess.

Auf Basis externer Analyse

Die Landeskirchen stützen sich beim Entscheid auf eine externe Wirksamkeitsanalyse. Die seit Jahren geleistete Arbeit werde zwar von den Besuchenden geschätzt.

Der Bericht zeige auf, dass das Angebot eine zu geringe Reichweite aufweise. Er stelle zudem das Verhältnis von Aufwand und Ertrag sowie von Kosten und Nutzen infrage.

Die Kirchenräte der beiden Landeskirchen bedauern nach eigenen Angaben «die Notwendigkeit dieses Schritts ausserordentlich, da die Beauftragten der Landeskirchen mit ihrem Angebot einen Beitrag zur Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener im Sinne der Präambel zum Schulgesetz leisten».

Es liege künftig im Ermessen der einzelnen Kantonsschulen, ob das Freifach Religion, Kulturen und Ethik gleich wie andere Freifächer ausgeschrieben werde und ob das Angebot von Seelsorge und Begleitung in die interprofessionellen Beratungsteams der Schulen integriert werde.

Kommentare

User #4728 (nicht angemeldet)

Ich verweise auf Art. 303 Abs. 3 ZGB und Art. 15 der Bundesverfassung.

User #5149 (nicht angemeldet)

60 Jahre zu spät!

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