Aufsichtsverfahren gegen beschuldigten Bündner Richter eingestellt
Einem Bündner Verwaltungsrichter werden strafbare sexuelle Handlungen gegenüber einer Praktikantin vorgeworfen. Das Aufsichtsverfahren ist eingestellt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Grund für die Einstellung ist der Rücktritt des Richters von seinem Amt.
- Die laufende strafrechtliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft tangiert das nicht.
Das Aufsichtsverfahren gegen den Bündner Verwaltungsrichter, dem strafbare sexuelle Handlungen gegenüber einer Praktikantin vorgeworfen werden, ist eingestellt worden. Grund dafür ist der Rücktritt des Richters von seinem Amt. Davon nicht tangiert ist eine laufende strafrechtliche Untersuchung gegen den Mann durch die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte hatte Mitte Dezember seinen Rücktritt als Richter am Bündner Verwaltungsgericht per Ende Jahr erklärt. «Mit dem Ausscheiden aus dem Amt ist das gegen ihn am 24. August 2022 eröffnete Aufsichtsverfahren administrativrechtlich gegenstandslos geworden», teilte die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) am Dienstag mit.
Die KJS hat das Verfahren deshalb abgeschlossen und formell abgeschrieben. Das geführte Verfahren hatte keine strafrechtliche, sondern eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der Vorwürfe zum Ziel, wie die Kommission in der Mitteilung schrieb. Es ging auch um die Frage einer allfälligen Amtsenthebung.
Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Untersuchung zuständig
Für die strafrechtliche Untersuchung der Vorwürfe ist weiterhin die Staatsanwaltschaft zuständig. Dem Verwaltungsrichter wird vorgeworfen, Ende letzten Jahres sexuelle Handlungen an der Praktikantin gegen deren Willen vorgenommen zu haben.
Der Beschuldigte sagte im Dezember, sein Rücktritt sei nicht als Schuldeingeständnis zu werten. Er sei der Überzeugung, dass die laufenden Untersuchungen die wahren Hergänge aufzeigen und ihn entlasten würden.
Für die durch den Rücktritt frei gewordene Richterstelle wird laut der KJS eine Ersatzwahl vorbereitet. Zudem wird das Verwaltungsgericht mit der Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern vorübergehend personell verstärkt.