Basler Bettlern werden die Hunde wegen schlechter Haltung abgenommen
Immer öfters haben Bettler einen Hund dabei. In Basel musste die Polizei wegen schlechter Tier-Haltung in letzter Zeit oft eingreifen und die Hunde einziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Bettler führen einen Hund mit sich.
- Bei Verstössen gegen das Tierschutz-Gesetz muss das Veterinäramt eingreifen.
- Oftmals würden die Tiere nämlich nur «zum Zweck des Bettelns» gehalten.
In Basel sind die Bettler immer öfters zusammen mit einem Hund anzutreffen. Doch nicht immer läuft das Zusammenleben von Hund und Herrchen, wie es sollte.
«Kontrollen ergaben, dass dabei gesetzliche Tierschutz-Vorgaben nicht immer eingehalten werden», schreibt die Kantonspolizei Basel-Stadt auf Anfrage.
Das hat Folgen: «Mehrere Hunde mussten in der Vergangenheit durch das Veterinäramt deswegen auch schon definitiv eingezogen werden.»
Das Veterinäramt kontrolliere jeweils die Bettler mit ihren Tieren gleich vor Ort. «Bei gravierenden Tierschutz-relevanten Beanstandungen werden die Hunde amtlich beschlagnahmt», sagt Kantonstierarzt Michel Laszlo auf Anfrage. Danach kämen sie in die Obhut des Veterinäramtes, das über eine eigene, betreute Tierstation verfüge.
Tiere zum Betteln «instrumentalisiert»
Meistens würden diese Beschlagnahmungen problemlos verlaufen. Nur in einem Fall sei es bisher so weit gekommen, dass die Polizei eingreifen musste. Eine Anzeige ziehe die schlechte Tier-Haltung aber in jedem Fall nach sich, da es sich bei Tierschutzverstössen um ein Offizialdelikt handelt, so Laszlo.
Ob die Bettler das Tier zu einem späteren Zeitpunkt zurückbekommen, komme auf die «Schwere des Verstosses» an. Ausserdem sei entscheidend, welchen Bezug die Halter zu den Tieren hätten. Oftmals würden die Tiere nur «zum Zweck des Bettelns gehalten und instrumentalisiert werden».
Doch nicht nur. «Es gibt auch Bettelnde, die eine äusserst enge Bindung zu ihrem Tier haben und dieses aufgrund ihrer Lebenssituation überall mit dabei haben, also auch während des Bettelns», erklärt der Kantonstierarzt. In der Regel würden sich jene Personen sehr um ihr Tier kümmern. Wann immer möglich, werde ihnen der Hund nicht weggenommen.
Im Kanton Basel-Stadt ist betteln grösstenteils verboten. Das heisst, dass aufdringliches oder aggressives Betteln gebüsst wird. Ausserdem dürfen Bettler und Bettlerinnen nicht an «neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten» betteln.