Beschuldigter macht vor Obergericht Zürich Erinnerungslücke geltend

Ein 49-Jähriger, der seine Ehefrau ermordet haben soll, behauptet vor Gericht, sich an nichts erinnern zu können.

Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Der 49-Jährige, der im Oktober 2021 seine Ehefrau ermordet haben soll, machte am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht Erinnerungslücken geltend. Er schilderte die Getötete als labile, häufig aggressive Frau.

Seine Frau habe häufig «Gras» geraucht. In der Folge sei sie psychisch stark angeschlagen und aggressiv gewesen, erzählte der Beschuldigte.

Am 13. Oktober 2021 sei er in der Nähe der Wohnung vorbeigefahren und habe zufällig seine Frau gesehen. Er sei ausgestiegen, weil er mit ihr über die beiden gemeinsamen Kinder habe sprechen wollen.

Schmerz und Gedächtnisverlust

Er hätte nie gedacht, «dass mir sowas passieren würde», sagte er. Er wisse noch, dass sie plötzlich am Boden lag. Er habe ihr aufhelfen wollen, da habe er einen Schmerz gespürt. Ab da habe er keine Erinnerung mehr. Ein Messer habe er nicht bei sich gehabt.

Nachbarn hatten ausgesagt, sie hätten aus dem Fenster gesehen, wie der Mann mit einem «silbrigen Gegenstand» in der Hand auf die am Boden liegende Frau «eingeschlagen» habe, wie vor einem Jahr am Bezirksgericht gesagt wurde. Laut Anklage hat der Mann seine Frau mit mehreren Messerstichen getötet.