Blockchain: Parlament kann über Gesetzesänderungen befinden
Die Schweiz soll sich als Standort für die Technologie von Blockchain und Distributed Ledger (DLT) weiterentwickeln. Das entschied der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll sich als Standort für Blockchain- und DLT-Technologie weiterentwickeln.
- Der Bundesrat hat entscheidende Gesetzesänderungen verabschiedet.
Die Schweiz soll sich als Standort für die Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln können. Der Bundesrat hat am Mittwoch Gesetzesänderungen verabschiedet, welche die Rahmenbedingungen verbessern sollen.
DLT und die Blockchain-Technologien zählten zu den vielversprechenden Entwicklungen der Digitalisierung, schreibt der Bundesrat. Er wolle die Voraussetzungen verbessern, damit die Schweiz die Chancen dieser Technologien nutzen könne.
Gleichzeitig lege er grossen Wert darauf, in diesem Bereich die Integrität und Reputation des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu gewährleisten. Geplant sind punktuelle Anpassungen, an welchen der Bundesrat nach der Vernehmlassung noch Änderungen vorgenommen hat.
Elektronischer Werttransfer und Blockchain
Die DLT ermöglicht eine gemeinsame Datenverwaltung und Buchführung mit Teilnehmenden, die sich gegenseitig nicht kennen oder nicht vertrauen. Im Kern geht es um Systeme zur gemeinsamen Datenverwaltung, die auf verteilten Registern beruhen.
Eine Blockchain ist eine mögliche Form, wie Daten in einem solchen System abgelegt werden. Die DLT ermöglicht den direkten elektronischen Werttransfer zwischen den Teilnehmenden des Netzwerks, ohne dass eine zentrale Stelle involviert werden muss.
Neue Bewilligungskategorie
Der Bundesrat will nun im Finanzmarktinfrastrukturrecht eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Infrastrukturanbieter schaffen. In der Vernehmlassung stiess dies auf Kritik. Aufgrund der Stellungnahmen habe er die Einführung eines regulierungsfreien Bereichs erneut geprüft – und verworfen, schreibt der Bundesrat.
Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen seien nicht mit einem regelfreien Umfeld zu verwechseln. Wolle sich eine Technologie im Markt durchsetzen, müsse sie unter vergleichbaren Regeln einen Mehrwert schaffen. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung aber präzisiert, dass ausschliesslich der gewerbsmässige Betrieb eines DLT-Handelssystems eine Bewilligung erfordert.
Handel von Rechten
Weiter will der Bundesrat das Wertpapierrecht anpassen. Mit dem Ziel, den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen.
Er schlägt dabei eine zivilrechtliche Lösung vor. Diese gibt den Parteien ein Instrumentarium in die Hand, um ihre Rechte abzubilden und zu übertragen. Die technischen Einzelheiten werden aber den Parteien überlassen.