Coronavirus: Diese Regeln gelten ab heute schweizweit
Die Mutationen des Coronavirus könnten die Fallzahlen wieder in die Höhe schnellen lassen. Der Bundesrat greift deshalb durch. Ab heute gelten neue Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab heute müssen fast alle Läden, die nicht-essentielle Güter verkaufen, schliessen.
- Treffen sind nur noch bis maximal fünf Personen erlaubt.
- Restaurants und Bars bleiben weiterhin zu.
Um der hochansteckenden Briten-Mutation des Coronavirus Voraus zu sein, hat der Bundesrat die Corona-Schraube erneut angezogen. Er hat die Schweiz zurück in den Lockdown geschickt. Vorerst bis Ende Februar.
Diese strengeren Regeln gelten ab heute Montag:
Kleiderläden müssen dichtmachen
Fast alle Läden, die nicht-essentielle Güter verkaufen, werden ab heute geschlossen. Dies gilt etwa für Kleiderläden oder Möbelgeschäfte. Offen bleiben zum Beispiel Apotheken, Lebensmittelläden, Blumenläden, Handy-Shops, Baumärkte, Autogaragen, Eisenwarenläden und Optiker-Geschäfte.
Auch Coiffeure müssen im Gegensatz zum Frühling nicht schliessen. Läden mit Gütern des täglichen Bedarfs dürfen hingegen wieder sonntags und nach 19 Uhr offen bleiben. Das war bis gestern verboten.
Nur noch fünf statt zehn Personen
Um die Ansteckungen im privaten Rahmen zu minimieren, dürfen sich ab heute maximal fünf Personen treffen. Dies gilt sowohl drinnen wie auch draussen. Dabei werden auch Kinder mitgezählt. Für grössere Familien kommt dies einem Kontaktverbot gleich.
Zudem sollten sich nicht mehr als zwei Haushalte mischen.
Auch im öffentlichen Raum sind wegen des Coronavirus Treffen auf maximal fünf Personen beschränkt.
Wenn möglich von Zuhause arbeiten
Die Homeoffice-Empfehlung wird noch einmal deutlich verschärft: Wo immer möglich und «mit verhältnismässigem Aufwand» umsetzbar, soll das Homeoffice eingeführt werden. Zudem haben besonders gefährdete Personen nun zu ihrem Schutz offiziell ein Anrecht auf Homeoffice oder Beurlaubung.
Maskenpflicht wird strenger
Im Büro geht jetzt wegen des Coronavirus fast gar nichts mehr ohne Maske. Denn die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wird ebenfalls ausgeweitet. Sie gilt an allen Arbeitsplätzen in Innenräumen, wo sich mehr als eine Person aufhält.
Restaurants, Kultur- und Sportbetriebe bleiben geschlossen
Die Schliessung der Restaurants und Bars wurde vom 22. Januar auf Ende Februar verlängert. Auch auf den Pisten sind alle Beizen zu. Die Kantone dürfen keine Ausnahmen mehr erlassen.
Auch Museen, Fitnesszentren und weitere Kultur- und Sportbetriebe bleiben geschlossen.
Coronavirus: Status quo bei Schulen und Skigebieten
Für den Schulbetrieb ändert sich vorerst nichts. Die Hochschulen haben Fernunterricht, für alle anderen ist Unterricht im Schulzimmer angesagt. Auch die Skistationen dürfen weiterhin offen bleiben.