Coronavirus: Sicherheitsdienst eskortiert Maskensünder aus SBB-Zug
Ein Walliser hielt sich nicht an die Maskenpflicht und muss nun 800 Franken zahlen. Einzelfälle, so die SBB. Die Regelung für das Coronavirus funktioniere gut.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB beobachten weiterhin eine hohe Disziplin bei der Maskenpflicht.
- In seltenen Fällen müssen aber Sicherheitsdienste dazugezogen werden.
Schon seit weit über einem Jahr gilt die Maskenpflicht im ÖV zum Schutz vor dem Coronavirus. Ein Walliser, der ohne Maske von Brig nach Bern reiste, wurde deshalb zu einer Busse von 200 Franken verdonnert.
Weil er den Fall ans Bezirksgericht weiterzog und verlor, muss er noch die Hälfte der Verfahrenskosten berappen. Das geht aus dem schriftlichen Urteil hervor, welches Nau.ch vorliegt. Er zahlt nun 800 statt der ursprünglichen 400 Franken.
Der junge Mann wollte sich mit dem bekannten «Sach und Rechtsattest» des Juristen Heinz Raschein, Anwalt der Skeptiker, von der Maskenpflicht befreien. Das Bezirksgericht beurteile das Attest jedoch als «offenkundig ungeeignet (...) enthält es doch lediglich Behauptungen zur Rechtslage». Von Nau.ch befragte Rechtsprofessoren prophezeiten diesen Ausgang bereits vor einem Jahr.
Doch der Gang vor die Gerichte ist weiterhin nur in den allerseltensten Fällen nötig. Im Grossen und Ganzen funktioniert die Maskenpflicht sehr gut, wie die SBB auf Anfrage mitteilen.
SBB ziehen Sicherheitsdienste dazu
«Die SBB stellen nach wie vor eine hohe Disziplin beim Einhalten der Maskentragpflicht fest», so Mediensprecher Martin Meier. Man bedanke sich dafür bei den Reisenden und appelliere weiter an die Einhaltung der Maskenpflicht zum Schutze vor dem Coronavirus.
Doch die SBB könnten auch zu härteren Mitteln greifen. Wer sich nicht an die Maskenpflicht halte, werde vom Personal darauf aufmerksam gemacht, so Mediensprecher Meier.
«In Einzelfällen kommt es vor, dass das Zugpersonal die Sicherheitsdienste beiziehen muss. Dies, weil sich jemand ohne Maske weigert, den Zug zu verlassen.»
Coronavirus: 50 Maskenpflicht-Anzeigen im Kanton Aargau
Eine konkrete Statistik zu Vorfällen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht führe man jedoch nicht. Das Recht, Maskensünder aus dem ÖV zu verweisen, haben die Betriebe mit der Covid-Verordnung erhalten.
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Hier kann jedoch die Staatsanwaltschaft Aargau Zahlen liefern: «Bei uns sind Stand heute etwas mehr als 50 Fälle eingegangen im Zusammenhang mit Nichtbeachten der Maskenpflicht im ÖV.» Das sagt Sprecherin Florina Strebel auf Anfrage.