Frank Urbaniok kritisiert Entscheid zu Thomas N. im Fall Rupperswil

Brendan Bühler
Brendan Bühler

Lenzburg,

Am kommenden Donnerstag beginnen die Verhandlungen um den Vierfachmörder von Rupperswil in zweiter Instanz. Frank Urbaniok kritisiert die Gutachten.

Der Schweizer Gerichtspsychiater Frank Urbaniok.
Der Schweizer Gerichtspsychiater Frank Urbaniok. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen Thomas N. in zweiter Instanz.
  • Der Psychologe Frank Urbaniok fordert die lebenslange Verwahrung.

Am kommenden Donnerstag wird der Prozess um den Rupperswiler Vierfachmörder in zweiter Instanz verhandelt. Thomas N. (35) hatte im März 2018 vier Familienmitglieder getötet. Zuvor hatte er den jüngsten Sohn sexuell missbraucht.

Thomas N. wurde vom Lenzburger Bezirksgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslängliche Verwahrung hingegen wurde abgelehnt. Psychiatrische Gutachten bezeichneten den Täter Thomas N. als therapierbar. Mit dem Fazit der Gutachten ist der bekannte Schweizer Psychologe Frank Urbaniok überhaupt nicht einverstanden.

Vierfachmörder von Rupperswil
Vierfachmörder Thomas N. (l) bei der Urteilsverkündung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim (AG). - Keystone

In einem Interview der «az Medien» fordert der renommierte Psychologe Urbaniok die lebenslange Verwahrung von Thomas N. Das Gutachten attestiere Thomas N. eine narzisstische oder eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung sowie eine Pädophilie. Urbaniok bemängelt, dass man aber nicht wisse, warum Thomas N. die Tat begangen habe.

Ohne Wissen keine Therapie

«Wenn man nicht weiss, warum jemand eine Tat begangen hat, dann weiss man auch nicht, was sich ändern müsste, damit das Risiko für einen Rückfall sinkt», so Urbaniok. Deshalb könne man nicht sagen, dass er therapierbar sei.

Die Autoren der Gutachten, Josef Sachs und Elmar Habermeyer, rechnen mit einem Therapieerfolg in einem Zeitraum von «mindestens fünf» oder «fünf bis zehn Jahren». Urbaniok hingegen sagt: «Diese Feststellung ist aus meiner Sicht fachlich nicht abgestützt!»

Thomas N. wehrt sich gegen die Verwahrung, weshalb am Donnerstag in zweiter Instanz verhandelt wird. Die Staatsanwältin dagegen verlangt, wie schon vor dem Bezirksgericht, eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders. Zudem solle das Gericht ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Minderjährigen aussprechen. Die angeordnete Therapie sei aufzuheben.

Kommentare

User #8755 (nicht angemeldet)

Urbaniok der forensische Gott.

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