Im Fall Rupperswil AG entscheidet ein SVP Oberrichter

Karin Aebischer
Karin Aebischer

Aarau,

Am 13. Dezember entscheidet das Aargauer Obergericht im Fall Rupperswil. Verhandlungsleiter ist derselbe SVP-Richter wie beim Mordfall Lucie.

vierfachmord von rupperswil
Thomas N. (l) und Pflichtverteidigerin Renate Senn bei der Urteilsverkündung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim (AG). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Oberrichter Jann Six wird den Berufungsprozess zum Fall Rupperswil leiten.
  • Es ist derselbe Richter, der im Mordfall Lucie das Urteil der Vorinstanz verschärfte.

Der Berufungsprozess vom 13. Dezember zum Vierfachmörder von Rupperswil AG wird vom SVP-Oberrichter Jann Six geleitet. Six ist gemäss Recherchen jener Richter, der bereits im Mordfall Lucie urteilte und damals das Urteil der Vorinstanz verschärfte und für den Mörder des Freiburger Au-Pairs eine lebenslängliche Verwahrung aussprach. 

Recherchen von Tele M1 haben die News zum Verhandlungsleiter zu Tage gebracht. Der Vierfachmörder Thomas N. selbst wird dem Prozess fernbleiben, wie das Obergericht bereits mitgeteilt hatte. Er wurde auf sein Gesuch hin von der Gerichtsverhandlung dispensiert. 

Staatsanwalt will lebenslängliche Verwahrung

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vierfachmord von Rupperswil beantragt, eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen auszusprechen. Nebenbei sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben.

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

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