Heisser Herbst in Basel: Ausländerstimmrecht, ESC, Rheintunnel
Nach den Gesamterneuerungswahlen vom 20. Oktober in Basel-Stadt gehts gleich weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 24. November findet der allfällige zweite Wahlgang für die Regierung statt.
- Es kommen auch publikumswirksame kantonale und eidgenössische Vorlagen an die Urne.
Wie die Regierung unter der Woche bekannt gibt, stimmt die Bevölkerung dann über das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ab.
Wer eine Niederlassungsbewilligung hat und seit fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnt, soll ein aktives Stimm- und Wahlrecht erhalten.
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Sollte die Stimmbevölkerung die Verfassungsänderung an der Urne annehmen, könnte diese nach etwa zwei bis drei Jahren in Kraft treten.
Musik im Doppelpack
Auch die Volksinitiative «für mehr Musikvielfalt» ist auf den 24. November angesetzt. Das Begehren will, dass der Kanton das freie Musikschaffen mit mindestens einem Drittel des gesamten Budgets im Bereich Musik unterstützt und Vergabeprozesse und Förderstrukturen anpasst.
Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass Beiträge an freischaffende Musikerinnen und Musiker wie auch für Programm-, Spielstätten- und Strukturförderung vergeben werden. Einen Gegenvorschlag gibt es nicht.
Falls gegen die Ausgabenbewilligung für den Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel das Referendum zustande kommt, gelangt auch diese Vorlage am 24. November zur Abstimmung.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich am Mittwoch über das 35-Millionen-Budget diskutieren und es mit grosser Wahrscheinlichkeit gutheissen.
Kontroverse um Rheintunnel
Auf eidgenössischer Ebene wird am 24. November über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abgestimmt. Die beiden Basel sind mit dem geplanten Rheintunnel besonders betroffen, weshalb hier mit einem engagierten Abstimmungskampf zu rechnen ist.
Weitere Bundesvorlagen betreffen das Mietrecht und das Bundesgesetz über die Krankenversicherung.