Grosser Rat BS will Stimm- und Wahlrecht für Ausländer
Können Ausländer in Basel-Stadt bald an kantonalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen? Der Grosse Rat nahm eine entsprechende Motion knapp an.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grosse Rat von Basel-Stadt will das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer.
- Er nahm eine entsprechende Motion der SP mit 49 zu 45 Stimmen an.
Wer seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnt und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist, soll das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der Grosse Rat hat am Mittwochabend eine entsprechende Motion der SP an die Regierung zur Berichterstattung überwiesen.
Der Entscheid fiel nach längerer Diskussion mit 49 zu 45 Stimmen. Es brauche einen Paradigmenwechsel – es könne nicht sein, dass rund 60'000 Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft in Basel-Stadt nicht am politischen Prozess teilnehmen könnten, sagte die Motionärin der SP.
Für die Motion stimmten neben SP das Grünes Bündnis und die GLP. SVP, FDP, LDP und CVP/EVP waren dagegen. Das Bürgerrecht soll an die Einbürgerung gekoppelt werden, sagte etwa der FDP-Sprecher.
Im Kanton Basel-Stadt sind bereits mehrere Anläufe zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer gescheitert. 2010 wurden eine entsprechende kantonale Volksinitiative sowie ein moderater Gegenvorschlag wuchtig verworfen.