Heroin-Handel: Vorbestrafte Zürcher Lehrerin dealt wieder mit Drogen
Eine Lehrerin in Zürich, die bereits im Jahr 2022 wegen Heroinhandels verurteilt wurde, ist erneut mit illegalen Drogen aufgegriffen worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 29-jährige Lehrerin wurde im März 2023 bereits zum zweiten Mal beim Dealen erwischt.
- Im September 2022 hatte die Polizei Heroin und Medikamentenblister bei ihr gefunden.
- Nun wird ihre Strafe verschärft.
Frisch ertappt: Eine Zürcher Lehrerin wich trotz ihrer vorherigen Verurteilung nicht vom kriminellen Pfad ab. Die 29-Jährige verkaufte weiterhin Heroin.
Bei einer Kontrolle im September 2022 fand die Polizei über zwanzig Portionen Heroin und mehrere Medikamentenblister bei der Frau. Damals dealte sie gemeinsam mit ihrem arbeitslosen Freund. Am Bahnhof Bülach ZH verkauften sie Heroin im Wert von 200 Franken an einen Mann. Dieser entpuppte sich als verdeckter Ermittler.
Das Paar wurde festgenommen. Laut einem Strafbefehl unterrichtet die Lehrerin momentan keine Kinder mehr.
Festnahme wegen Handel mit illegalen Drogen
Doch nicht lange danach wurden der Lehrerin wieder Handschellen angelegt, wie «Züri Today» berichtet. Im März 2023 wurde sie dabei erwischt, wie sie am Bahnhof Winterthur eine Portion Heroin für 37 Franken verkaufte.
Daraufhin musste sie zwei Nächte in Polizeigewahrsam verbringen. Die Lehrerin wurde erneut per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilt.
Dieses Mal muss sie ausserdem eine unbedingte Geldstrafe von insgesamt 3600 Franken zahlen. Berechnet wird sie auf Basis von 120 Tagessätzen. Hinzu kommen eine Busse in Höhe von 300 Franken und Verfahrensgebühren in Höhe von 1000 Franken.
Probezeit für Lehrerin verlängert
Die Staatsanwaltschaft begründete das Urteil mit den Worten: «Die Beschuldigte hat sich durch die bedingt ausgefällte Strafe offensichtlich nicht davon abhalten lassen, erneut straffällig zu werden.» Sie wird widerrufen. Und die fragliche Probezeit um ein Jahr verlängert.
Der jüngste Strafbefehl gegen die junge Lehrerin ist rechtskräftig.