Jugendleiter bindet Bub (11) mit Kabelbinder fest – verurteilt

Letzten März trugen sich in einer Kinder- und Jugendbewegung in Rapperswil-Jona verstörende Dinge zu. Der schlichte Auslöser: angebliche Kreideschmiererei.

Justizia-Statue - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangenen März hielten zwei Jugendleiter einen 11-Jährigen mit Kabelbindern fest.
  • Nun wurde ein Jugendleiter wegen Freiheitsberaubung verurteilt.
  • Der Vorstand des Vereins distanziert sich auf der Homepage von den Geschehnissen.

Ein Jugendleiter, der in einer Kinder- und Jugendbewegung in Rapperswil-Jona arbeitet, wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Dies geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor, über den das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Bei den Geschehnissen letzten März wurde ein 11-jähriger Bub brutal mit Kabelbindern fixiert und festgehalten.

Die Eltern des Jungen brachten den Fall zur Anzeige. Für den Mittäter erfolgte ein gesonderter Strafbefehl.

Blosse Vermutung veranlasst Jugendleiter zu brutalem Vorgehen

Zwei Jungen wurden am Vereinslokal von erwachsenen Jugendleitern aufgehalten. Sie hatten den Verdacht, eines der Kinder hätte eine Hauswand mit wasserlöslicher Kreide beschmiert. Wenig später lag der Junge rücklings auf dem Boden.

Die Leiter setzen den angeblichen Übeltäter zwanzig Minuten verbal und körperlich schwer unter Druck.

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Die Jugendleiter hielten den 11-Jährigen auf dem Fussboden und fesselten seine Hände und Füsse mit Kabelbindern. Ebenso zogen sie ihm die Schuhe aus. Der Freund des Jungen alarmierte umgehend seinen Vater, der das Kind von den Kabelbindern befreite.

Laut dem Strafbefehl konnte sich das Kind vor der Loslösung nicht mehr frei bewegen. Bis die Polizei den Tatort erreichte, habe der Täter dies «billigend» ausgenutzt.

Der Jugendleiter erhielt nun fünfzig Tagessätze zu je 130 Franken als bedingte Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Zusätzlich erhält er eine sofort zu zahlende Busse von 1300 Franken. Die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken gehen ebenfalls zu seinen Lasten.