Kantone möchten tiefere Schwelle für «besondere Lage»
Kantone und GDK haben sich zum Grundlagenpapier des Bundes bezüglich dem weiteren Umgang mit Corona geäussert. Die «besondere Lage» soll schnell verfügbar sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone stützen das Grundlagenpapier des Bundes bis Frühling 2023 grundsätzlich.
- Vorbehalte hat die GDK jedoch bei den relativ hoch angesetzten Hürden für Massnahmen.
- Der Bund soll bei einer neuen Corona-Welle das Szepter schnell wieder in die Hand nehmen.
Schon bei nicht besonders heftig ausfallenden erneuten Pandemiewellen soll nach Ansicht der Kantone eine Rückkehr in die «besondere Lage» möglich sein. Gemäss Vorschlag des Bundesrats müsste für eine erneute Zepter-Übernahme durch den Bund eine «besonders heftige Pandemiewelle» eintreten. Nach der Rückkehr zur «normalen Lage» gilt laut Bundesrat bis im Frühling 2023 eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit.
Für die Ziele und genauen Aufgaben dieser Phase erarbeitete der Bundesrat ein Grundlagenpapier. Die Vernehmlassung zu diesem Dokument bei Kantonen, Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen ist am Freitag abgelaufen.
GDK «grundsätzlich mit Aufgabenteilung einverstanden»
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat zwar auf eine eigene offizielle Stellungnahme zum Grundlagenpapier verzichtet, wie deren Mediensprecher Tobias Bär auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die GDK begrüsse aber, dass ein Papier zur Definition der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen beim Übergang in die normale Lage vorliege. «Mit dem grundlegenden Verständnis der Aufgabenzuteilungen zwischen Bund und Kantonen können wir uns grundsätzlich einverstanden erklären.»
Vorbehalte habe die GDK jedoch bezüglich der ihrer Meinung nach zu hoch angesetzten Hürden, wann wieder eine Zuständigkeit des Bundes in Betracht gezogen wird, so Bär in seiner schriftlichen Stellungnahme weiter. Falls eine neue epidemische Welle mit einem erhöhten Risiko einer Überlastung des Gesundheitswesens auftreten sollte, werde sich der Fokus unweigerlich wieder zum Bund verschieben.
Maskenpflicht soll nicht kantonal geregelt werden
Gerade bei einer Massnahme wie der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr liessen sich kantonal unterschiedliche Regelungen kaum verständlich vermitteln und umsetzen. Bei einer deutlichen Verschlechterung der epidemiologischen Lage sollte deshalb gemäss GDK «im Sinne einer möglichst wirksamen Pandemiebekämpfung nicht zu lange an der normalen Lage festgehalten werden».
Ins gleiche Horn stossen die vier Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau sowie die beiden Appenzell. Sie begrüssen in einer Medienmitteilung zwar die meisten Vorschläge des Bundesrates für die Übergangszeit. Insbesondere die Absicht des Bundes, die Erforschung und Förderung von erfolgversprechenden Medikamenten gegen das Coronavirus zu unterstützen halten sie für zielführend. Weil deren Bedeutung wohl weiter steige, sei aber eine Verlängerung des entsprechenden Förderprogramms bis Ende 2023 angezeigt.
Sollte sich die epidemiologische Lage allerdings erneut so entwickeln, dass ein Bedarf an landesweiten Massnahmen entstehe, soll der Bund gemäss den vier Kantonen die Koordination übernehmen, «auch wenn die Pandemiewelle nicht besonders heftig ausfällt». Der Bundesrat möchte dagegen diese Rolle erst wieder bei einer «erneuten, besonders heftigen Pandemiewelle» übernehmen.
Bitte keine neuen Gremien
Kein Musikgehör haben die vier Kantone auch für die Forderung, dass interkantonale Koordinationsgremien geschaffen werden sollen für mögliche kantonale Massnahmen. Solche Gremien seien rechtlich gar nicht in der Lage, landesweit einheitliche Lösungen durchzusetzen, schreiben sie in ihrer Medienmitteilung.
Weiter müsse die Beschaffung und Verteilung der Impfstoffe möglichst bald über die regulären Strukturen organisiert werden. Hausärzte sollen Einzeldosen über die üblichen Vertriebskanäle erhalten. Die obligatorischen Krankenversicherungen müssten die Kosten in ihren Grundleistungskatalog aufnehmen.
Schliesslich fordern die vier Kantone auch Verbesserungen bei der Kontrolle der schnell errichteten Teststellen. Hier brauche es namentlich nationale Bewilligungskriterien und IT-Vorgaben sowie eine gesetzliche Bewilligungspflicht. Für die kantonalen Behörden sei es unter dem bisherigen Regime unmöglich, die Ausstellung von Zertifikaten zu überwachen.
Bund rechnet mit Corona-Saisons
Trotz der Rückkehr zur sogenannt «normalen Lage» gemäss Epidemiengesetz ist die Pandemie laut Bundesrat nicht zu Ende. Deren weiterer Verlauf lasse sich nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, hielt er bei der Eröffnung der Vernehmlassung zum Grundlagenpapier fest: «Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.»
Strukturen müssten deshalb in der Übergangsphase soweit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler.
Mit der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk 2013 angenommen hatte.