Kurswechsel: Solothurner Heime müssen Sterbehilfe jetzt zulassen

Der Kantonsrat von Solothurn hat entschieden, dass Sterbehilfe von den Heimen nun zukünftig werden muss.

Sterbehilfe ist in der Schweiz legal. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sterbehilfe soll in Solothurn für Alters- und Pflegeheime Pflicht werden.
  • Der Kantonsrat hat entschieden, dass sich keine Einrichtung weigern darf.

Der Kantonsrat von Solothurn hat entschieden, dass Alters- und Pflegeheime im Kanton künftig Sterbehilfeorganisationen nicht mehr ausschliessen dürfen.

Dieser unerwartete Kurswechsel folgt auf eine intensive Debatte, berichtet die «Solothurner Zeitung».

Bisher waren 24 von 47 Heimen im Kanton für diese Organisationen tabu. Bewohner, die sich für einen assistierten Suizid entschieden hatten, mussten ihre gewohnte Umgebung verlassen und beispielsweise in ein Hotel umziehen.

Die Entscheidung des Kantonsrats steht im Gegensatz zur Position des Solothurner Regierungsrats und der vorberatenden Kommission im Kantonsrat. Diese wollen keine Verpflichtung zur Zulassung von assistiertem Suizid in Alters- und Pflegeheimen sehen wollten.

SP-Politikerin Nadine Vögeli spricht aus eigener Erfahrung

Die Wende kam laut der Zeitung durch eine eindrückliche Rede der SP-Politikerin Nadine Vögeli aus Hägendorf.

Sie sprach aus ihrer Erfahrung als Pflegefachfrau über die Grenzen der Palliativmedizin.

Am Ende stimmten Mehrheiten der Parteien dafür, dass Sterbehilfeorganisationen in Solothurner Heimen geduldet werden müssen.

Der Kantonsrat erklärte den Auftrag der Grünen mit einer Mehrheit von über zwei Dritteln für erheblich.