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Luzern: Polizeihund biss Pöbler 13 Löcher ins Bein – Urteil da

Marie Augustin
Marie Augustin

Luzern,

Nachdem ein Luzerner Polizeihund auf einen Pöbler angesetzt worden war und diesem 13 Löcher ins Bein biss, wurde nun ein Urteil zum Fall gefällt.

Polizeihund Diensthund gebissen Pöbler
Polizeihunde werden beim Training geschult, ein aktives Ziel auf Kommando zu verfolgen und gegebenenfalls anzugreifen. (Symbolbild) - depositphotos.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor fast drei Jahren liess ein Polizist seinen Diensthund auf einen Flüchtenden los.
  • Der Mann war zuvor verbal aufgefallen und stiess eine Beamtin.
  • Der Fall wurde vor dem Kriminalgericht diskutiert. War der Einsatz verhältnismässig.

Als sich vor drei Jahren in Luzern ein Partygänger einer Kontrolle entzog und auf der Flucht eine Beamtin stiess, schickte ein Polizist seinen Hund auf die Jagd. Zuvor hatte sich der betrunkene Mann verbal in eine Festnahme eingemischt.

Eine Aufforderung, stehenzubleiben, die angeblich nicht gehört wurde, trug entsprechend keine Früchte. Das Tier brachte den Pöbler schlussendlich erfolgreich zu Boden und biss ihm 13 Löcher ins Bein.

Der Fall landete nun vor dem Luzerner Kriminalgericht. Dem Hundeführer wurde Amtsmissbrauch sowie Körperverletzung vorgeworfen. War der Einsatz verhältnismässig?

«Alles korrekt abgelaufen»

Vor Gericht wurde der Polizist gefragt, ob es interne Untersuchungen zu dem Vorfall gab. «Es ist unbestritten, dass alles korrekt abgelaufen ist», lautete die Antwort laut «Luzerner Zeitung».

Polizeihund Luzern Diensthund gebissen
Die Polizei in Luzern arbeitet – wie andere Polizeien auch – mit Diensthunden. Doch nur selten kommt es dabei zu Einsätzen mit Bissfolge. (Symbolbild) - keystone

Es komme nur extrem selten vor, dass er den Diensthund auf eine Person losschicke – in den letzten sieben Jahren vielleicht fünf bis siebenmal.

Sofern eine flüchtende Person auf die polizeiliche Androhung höre und stehenbleibe, würde nichts geschehen: «Ich rufe meinen Hund zurück – und selbst wenn nicht, wird er entweder gar nicht oder nicht intensiv beissen.»

Hundeführer freigesprochen, Pöbler verurteilt

Das Kriminalgericht sieht es ähnlich wie der Polizist. Es hat den Hundeführer freigesprochen.

Der Partygänger hingegen wurde gemäss «LZ» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von knapp fünf Monaten verurteilt.

Hast du Angst vor Hunden?

Auf ihn kommen ein Strafgeld von 1500 Franken zu, sowie die Verfahrensgebühren von 3700 Franken.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #2182 (nicht angemeldet)

Wer nicht hören will, muss fühlen! Richtig so.

User #7295 (nicht angemeldet)

Das ist vorsätzlicher Mordversuch. Der Hund kann nicht kontrollieren wohin er beisst! Zudem welche Bakterien sind im Maul des Hundes? Es ist vorsätzlich Körperverletzung, wenn ein Polizist, einen Hund los schickt. Denn auch er kann nicht exakt kontrollieren was abgeht! Steelen ohne Körperkontaqkt ist das äusserste, was da geht!

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