Stadt Luzern

Luzern: Polizeihund beisst Pöbler 13 Mal ins Bein!

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Luzern,

Ein Luzerner Polizist steht wegen eines angeblich unverhältnismässigem Polizeihundeinsatzes vor Gericht.

Kriminalgericht Luzern
Das Kriminalgericht in Luzern muss darüber entscheiden, ob der Einsatz von einem Polizeihund gerechtfertigt war. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Polizeihund biss einem Mann 13 Mal ins Bein.
  • Vor Gericht wird nun herausgefunden, ob der Einsatz verhältnismässig war.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht beide Parteien in der Pflicht und will beide abstrafen.

In der Luzerner Neustadt eskalierte vor drei Jahren eine Polizeikontrolle. Ein Polizist setzte seinen Diensthund gegen einen fliehenden Mann ein.

Der Vorfall ist nun Gegenstand eines Prozesses. Wie aus dem Bericht hervorgeht, muss sich der 46-jährige Beamte wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verantworten. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung».

Der 29-jährige Partygänger ist wegen Störung des Polizeidienstes, Hinderung einer Amtshandlung und Drohung gegen Beamte angeklagt.

Streit um Verhältnismässigkeit des Hundeeinsatzes

Der Vorfall ereignete sich in einer Augustnacht, als der Partygänger betrunken eine Polizeikontrolle störte. Nach eigenen Angaben verhielt er sich verbal aggressiv, weil er sich bedroht fühlte.

Polizeihund
In Luzern wird um den Einsatz von einem Polizeihund vor Gericht gestritten (Symbolbild). - keystone

Laut Polizei richtete er jedoch schwere Beleidigungen und Drohungen gegen die Beamten. Nach einer verbalen Eskalation weigerte sich der Mann, den Anweisungen Folge zu leisten, und flüchtete.

Ein Polizist forderte Verstärkung an, woraufhin der angeklagte Hundeführer einschritt. Er drohte, den Hund einzusetzen, wenn der Mann nicht stehenbleibe. Der Partygänger rannte weiter – und wurde vom Hund erfasst.

Wurdest du schon einmal von einem Hund gebissen?

Forderung nach Strafen für beide

Die Staatsanwaltschaft verlangt laut «Luzerner Zeitung» eine bedingte Strafe für beide Männer, wenn sie sich innert zweier Jahre Weiteres zu Schulden kommen lassen.

Für den Partygänger fordert sie 150 Tage Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Franken. Für den Polizisten beantragt sie eine Geldstrafe von 5200 Franken.

Kommentare

User #5904 (nicht angemeldet)

Der Hund hat seinen Dienst getan, bravo, weiter so! Der Polizeimann hat leider weder seine Emotionen noch seinen Hund unter Kontrolle. Und nur nebenbei: nicht kontrollierbare scharfe Hunde sind gefährlich. Also macht was, aber bitte ‚verhältnismässig‘…..!

Windrad

Die zuständigen Personen der Staatsanwaltschaft LU sollten einmal einen Monat Dienst als Uniformierte leisten müssen, dann wüssten sie wie wichtig die Arbeit ist und was sich diese PolizisInnen alles anhören und gefallen lassen müssen. Trunkenheit ist nie eine Entschuldigung! Ein Diensthund im Einsatz sollte niemand unterschätzen, aber dass nun der Diensthundeführer derart betraft werden soll, also das kann ich niemals verstehen.

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