Luzern: Polizeihund beisst Pöbler 13 Mal ins Bein!
Ein Luzerner Polizist steht wegen eines angeblich unverhältnismässigem Polizeihundeinsatzes vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Polizeihund biss einem Mann 13 Mal ins Bein.
- Vor Gericht wird nun herausgefunden, ob der Einsatz verhältnismässig war.
- Die Staatsanwaltschaft sieht beide Parteien in der Pflicht und will beide abstrafen.
In der Luzerner Neustadt eskalierte vor drei Jahren eine Polizeikontrolle. Ein Polizist setzte seinen Diensthund gegen einen fliehenden Mann ein.
Der Vorfall ist nun Gegenstand eines Prozesses. Wie aus dem Bericht hervorgeht, muss sich der 46-jährige Beamte wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verantworten. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung».
Der 29-jährige Partygänger ist wegen Störung des Polizeidienstes, Hinderung einer Amtshandlung und Drohung gegen Beamte angeklagt.
Streit um Verhältnismässigkeit des Hundeeinsatzes
Der Vorfall ereignete sich in einer Augustnacht, als der Partygänger betrunken eine Polizeikontrolle störte. Nach eigenen Angaben verhielt er sich verbal aggressiv, weil er sich bedroht fühlte.

Laut Polizei richtete er jedoch schwere Beleidigungen und Drohungen gegen die Beamten. Nach einer verbalen Eskalation weigerte sich der Mann, den Anweisungen Folge zu leisten, und flüchtete.
Ein Polizist forderte Verstärkung an, woraufhin der angeklagte Hundeführer einschritt. Er drohte, den Hund einzusetzen, wenn der Mann nicht stehenbleibe. Der Partygänger rannte weiter – und wurde vom Hund erfasst.
Forderung nach Strafen für beide
Die Staatsanwaltschaft verlangt laut «Luzerner Zeitung» eine bedingte Strafe für beide Männer, wenn sie sich innert zweier Jahre Weiteres zu Schulden kommen lassen.
Für den Partygänger fordert sie 150 Tage Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Franken. Für den Polizisten beantragt sie eine Geldstrafe von 5200 Franken.