Nach Judowurf gegen Serienräuber: Zürcher Polizisten können aufatmen

Drei Zürcher Polizisten standen wegen unverhältnismässiger Gewalt vor Gericht. Die Beamten wurden freigesprochen.

Ein Serienräuber wurde bei seiner Festnahme durch drei Zürcher Beamte verletzt und musste notoperiert werden. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Serienräuber musste nach einem Polizeieingriff notoperiert werden.
  • Zulässige Judo-Wurftechnik hatte den 20-Jährigen zu Boden gebracht.
  • Nun wurden die Beamten freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Bezirksgericht Zürich standen drei erfahrene Beamte der Stadtpolizei als Beschuldigte vor Gericht. Auf der Gegenseite war der Privatkläger, ein wiederholter Straftäter, der fünf Tankstellenüberfälle in Zürich und Dietikon verübt und dabei insgesamt 10'000 Franken und Waren erbeutet hatte.

Der Delinquent wurde während seines sechsten geplanten Raubüberfalls erwischt. Er wurde von drei zivilen Personenfahndern der Stadtpolizei Zürich festgenommen.

Durch die Überwältigungstechnik bei der Festnahme wurde der Täter verletzt, wie der «Tagesanzeiger» berichtete. Er musste mit einem ausgerenkten Ellbogengelenk und Rissen in der Streck- und Beugemuskulatur des Unterarms hospitalisiert und notoperiert werden.

Vorwurf der übermässigen Gewalt und des Amtsmissbrauchs

Die Staatsanwaltschaft machte den Polizisten den Vorwurf, sie hätten ihre amtliche Machtstellung missbraucht und übermässige Gewalt bei der Verhaftung des damals 20-Jährigen angewendet.

Der Privatkläger behauptete, er sei unerwartet zu Boden geworfen und mit Schmerzen zurückgelassen worden, trotz seines kooperativen Verhaltens.

Die Polizisten hingegen erklärten, dass der Mann sich der Verhaftung widersetzt habe und sie ihn lediglich mit einer zulässigen Judo-Wurftechnik zu Boden gebracht hatten.

Urteil zugunsten der Zürcher Beamten

Trotz der widersprüchlichen Aussagen urteilte das Gericht zugunsten der Polizisten. Die Urteilsbegründung gab an, dass die Anklage gegen die Polizisten aufgrund einer Verletzung des Anklageprinzips und nicht überzeugenden Aussagen des Privatklägers scheiterte.

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Die drei Polizisten zeigten sich nach dem Freispruch erleichtert. Ob der Privatkläger in Berufung gehen wird, ist derzeit noch ungewiss.