Prämienverbilligungen Rückzahlungen kosten Kanton Luzern Millionen

Der Kanton Luzern hat zu wenigen Menschen Prämienverbilligungen gewährt. Die Nachzahlungen werden nun teuer.

Das verfügbare Einkommen wurde 2022 nicht von den sinkenden Krankenkassenprämien beeinflusst. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen im Kanton Luzern lag zu tief.
  • Der Kanton verspricht, die Rückzahlungen schnellstmöglich über die Bühne zu bringen.

Der Kanton Luzern muss rückwirkend tausenden Familien Prämienverbilligungen ausbezahlen, weil er laut Bundesgericht 2017 das anspruchsberechtigte Einkommen zu tief angesetzt hatte. Der missglückte Sparversuch kostet ihn nun 25 Millionen Franken.

Diese Mehrkosten betreffen die Rückzahlungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Gemäss dem gesetzlichen Kostenteiler tragen Kanton und Gemeinden diese je hälftig, wie Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf heute Donnerstag vor den Medien sagte.

Der Kanton korrigiert die Obergrenze nach dem Bundesgerichtsurteil für diese drei Jahre nun wieder nach oben und zwar von 54'000 auf neu 78'154 Franken. «Wir möchten die Umsetzung der Rückzahlung schnellstmöglich über die Bühne bringen», sagte Graf. «Kulant und kundenorientiert.»

Gesuche abgelehnt

Laut Graf bräuchten Einwohnerinnen und Einwohner des Kanton Luzern, die in einem oder mehreren Jahren in diesem Zeitraum ein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung eingereicht hatten und deren Eingabe aufgrund der Einkommensgrenze von 54'000 Franken im Jahr 2017 beziehungsweise 60'000 Franken in den Jahren 2018 und 2019 abgelehnt wurde, keine weiteren Schritte zu unternehmen.

Die Ausgleichskasse des Kantons prüfe diese abgelehnten Gesuche automatisch und orientiere im Anschluss die betreffenden Personen. Eine allfällige Auszahlung erfolge an die jeweilige Krankenkasse.

Jene, die bislang noch kein entsprechendes Gesuch für diese Jahre eingereicht haben, können dies nachholen. Sie können dies zwischen dem 8. Februar und dem 31. Oktober tun. Auch bei ihnen erfolgt die Auszahlung an die jeweilige Krankenkasse.

Zwischen 5000 bis 10'000 Haushalte

Bei den Rückerstattungen handelt es sich teils um Rückzahlungen von Rückzahlungen. 2017 mussten nämlich 7870 Familien Prämien zurückerstatten, weil diese im Zuge des budgetlosen Zustands provisorisch ausbezahlt und anschliessend gekürzt worden waren. Pro Jahr würden nun zwischen 5000 und 10'000 Franken Haushalte von den Rückzahlungen profitieren, sagte Departementssekretär Erwin Roos.

Graf wollte das Bundesgerichtsurteil politisch nicht kommentieren. Die sozialpolitische Bedeutung der Prämienverbilligung werde dadurch aber unterstrichen. Und: «Es ist ein Leitentscheid für die Schweiz.» Klar, es sei nicht gut für den Kanton, was passiert sei. Aber er sei froh um das Bundesgerichtsurteil. «Jetzt haben wir etwas Messbares in der Hand», sagte Graf.