Luzern hat zu wenigen Menschen Prämienverbilligungen gewährt. Das Urteil des Bundesgerichts fordert auch andere Kantone, wundert jedoch eine Expertin.
Mitgliederkarten der verschiedenen Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
Eine Klage wegen Prämienverbilligungen im Kanton Luzern wurde gutgeheissen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Kantone müssen nach dem Urteil zu Prämienverbilligungen in Luzern über die Bücher.
  • Eine Rechtsanwältin und Professorin ist erstaunt, wie deutlich das Urteil sei.
  • Es sei nicht Aufgabe des Bundes, sich beim Budget der Kantone einzumischen.
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Jeder Kanton entscheidet selber, wer Anspruch auf Prämienverbilligungen hat. Der Kanton Luzern hat die Lohngrenze aber zu tief festgelegt, entschied das Bundesgericht. Das Urteil hat in den letzten Tagen viel zu reden gegeben. Insbesondere die SP drohte anderen Kantonen prompt mit Klagen.

Inzwischen hat sich eine Rechtsanwältin das Urteil des Bundesgerichtes genauer angeschaut. Franziska Sprecher ist Assistenzprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern und spezialisiert auf Gesundheitsrecht.

Assistenzprofessorin Franziska Sprecher von der Uni Bern ist überrascht über das deutliche Urteil des Bundesgerichts zu Prämienverbilligungen. - Wirtschaftsuniversität Wien

Sie stellt das Urteil zwar nicht in Frage, jedoch ist sie «erstaunt» über «den Ton des Urteils», wie sie zur «Luzerner Zeitung» sagt. Normalerweise seien Urteile des Bundesgerichts sachlich und analytisch verfasst. «Das vorliegende Urteil ist ungewohnt deutlich und kräftig», so Sprecher zur Zeitung.

Mischt sich der Bund zu sehr ein?

Die Rechtsanwältin weist besonders darauf hin, dass die Kompetenz im Gesundheitsbereich grundsätzlich bei den Kantonen liege. Dem Bund würden nur punktuelle Regelungskompetenzen zukommen. «Es liegt jedoch nicht in der Kompetenz des Bundes, den Kantonen beim Budget Vorgaben zu machen.»

Sprecher fragt sich generell, ob der Bund mit den Vorschriften zur Prämienverbilligung zu fest in die kantonale Budget- und Sozialpolitik eingreift. Über die Ausgestaltung der Sozialversicherungen würden vermehrt zentrale Aspekte des kantonalen Gesundheitswesens durch den Bund geregelt.

Die Rechtsanwältin betont: «Eine übereilte Anpassung der kantonalen Prämienverbilligungssysteme ist nicht angezeigt.»

Im Kanton Luzern hingegen will Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) das Urteil so schnell wie möglich umsetzen. Heute wird sich Graf an einer Medienkonferenz dazu äussern, wie das gelingen soll.

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