Räte kurz vor Einigung bei AHV-Reform
Die AHV-Reform steht kurz vor dem Abschluss. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 angehoben. Letzte Unklarheiten sollen jetzt noch geklärt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 Jahre angehoben.
- Betroffene Frauen werden mit einem Zuschlag bei der Rente abgegolten.
- Unklar ist, ob der Zuschlag ans Vermögen angerechnet wird oder nicht.
Die AHV-Reform steht kurz vor dem Abschluss. Der Ständerat ist am Mittwochmorgen in einem letzten offenen Punkt dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt. Noch am Vormittag will sich auch der Nationalrat dazu äussern.
Im Rahmen der AHV-Reform haben die Räte beschlossen, dass das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird.
Frauen, die davon besonders betroffen sind, werden mit einem Zuschlag bei der Rente abgegolten, wenn sie die Rente regulär beziehen.
Offen war nun die Frage, ob dieser Zuschlag beim allfälligen Bezug von Ergänzungsleistungen dem Vermögen angerechnet werden soll oder nicht. Dadurch wäre der Zuschlag bei den Frauen mit kleineren Einkommen wieder eliminiert worden. Die Einigungskonferenz schlug vor, dem Antrag des Nationalrats zu folgen. Nach diesem soll er nicht angerechnet werden, damit die Ergänzungsleistung nicht gekürzt wird.
Der Ständerat folgte dem mit 31 zu 10 Stimmen bei drei Enthaltungen. Im Nationalrat dürfte die Zustimmung Formsache sein. Danach ist die parlamentarische Beratung über die AHV-Reform abgeschlossen. Ein Referendum gegen die Vorlage gilt als sicher.