Red Bull scheitert mit Markenschutz vor EU-Gericht
Heutzutage lässt sich alles schützen – selbst Farben. Auch Red Bull hat dies versucht, ist aber damit beim EU-Gericht abgeblitzt. Andere Firmen hatten dabei mehr Glück. Welche Farben sind bereits geschützt?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Getränkehersteller Red Bull darf in der EU die Farben Blau und Silber nicht als Marke schützen.
- In der Schweiz hatten die Österreicher mehr Erfolg. Hier ist Farbkombination seit 2008 geschützt.
Der Getränkehersteller Red Bull kann eine Farbkombination aus Blau und Silber nicht als Farbmarke schützen. Das EU-Gericht in Luxemburg begründet: Die beantragte Marke sei nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt. In der Schweiz hatte 2008 der österreichische Energy-Drink-Gigant mehr Glück. Hier sind die beiden Farben beim Institut für Geistiges Eigentum als sogenannte Farbmarke eingetragen.
Neben Red Bull waren andere Firmen auch schon erfolgreich damit und konnten ihre Farben schützen lassen. Die «geschützte Farbpalette» finden Sie in der Diashow.