SBB: Digitale Schliessfächer in Locarno sorgen für Frust

Die SBB digitalisieren alle blauen Schliessfächer – bald kann man nur noch mit dem Handy zahlen. Das wird zum Problem, wenn die Internetverbindung schlecht ist.

Alle Schliessfächer der SBB soll man bis 2025 nur noch per Handy öffnen können. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An 19 SBB-Bahnhöfen kann man nur noch mit dem Handy ein Schliessfach mieten.
  • Bis 2025 wollen die SBB alle Schliessfächer digitalisieren. Münzzahlung sei «aufwendig».
  • In Locarno sind zahlreiche Reisende frustriert: Die Internetverbindung ist instabil.

Kein Münz-Einwurf mehr: Bis 2025 will die SBB alle blauen Schliessfächer an den Bahnhöfen digitalisieren. An 19 Schweizer Bahnhöfen wird jetzt schon ausschliesslich mit dem Handy gezahlt – in Locarno führt dies zu Frust.

«Dann nehmen wir den Koffer eben mit ins Restaurant» und «so ein Mist», sagen die Reisenden am Bahnhof. Neben den üblichen digitalen Herausforderungen funktioniert hier nämlich die elektronische Bezahlung oft nicht.

Auf Anfrage des «St. Galler Tagblatt» sagen die SBB, dass die Internetverbindung derzeit nicht genügend stabil sei, um eine Verbindung mit dem Schliessfach aufzubauen: «Es kann vorkommen, dass aufgrund schwankender Netzabdeckung – je nach Mobilfunkanbieter – die Verbindung des Smartphones zu wenig gut ist.»

Als Alternative können die Koffer im Reisezentrum abgestellt werden – dort ist sogar Bargeldzahlung möglich. Ausserhalb der Öffnungszeiten bleibt nur das kostenpflichtige SBB Contact Center.

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Die Schliessfächer mit Münzannahme seien «technisch aufwendig und personalintensiv». So wird der Digitalisierungs-Entscheid begründet. Auf die Frage, wie das die Kundschaft findet, gehen die Schweizerischen Bundesbahnen nicht ein.

Die neue Zahlmethode wirft auch Datenschutz-Fragen auf: Bevor man mit dem Handy ein Schliessfach öffnen kann, muss man die eigene Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Die SBB beruhigen gegenüber der Zeitung: «Daten, die aus buchhalterischen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach der gesetzlichen Frist gelöscht.»