Schloss Laufen ZH: Mitarbeiter klaut 340'000 Stutz für den Chef

Ein Mitarbeiter von Schloss Laufen soll auf Anweisung seines Chefs 340'000 Franken veruntreut haben. Das Geld steckte sich der Geschäftsführer wohl selbst ein.

Das Schloss Laufen liegt im Kanton Zürich am Rheinfall. - zuerich.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mitarbeiter im Schloss Laufen ZH soll zugunsten seines Chefs Geld veruntreut haben.
  • Insgesamt soll es sich um eine Summe von 340'000 Franken handeln.
  • Die fehlenden Beträge aus der Kasse hat er durch fiktive Stornierungen vertuscht.

2020 wird der damalige Geschäftsführer von Schloss Laufen noch in grossem Stil gelobt: Der Erfolg der letzten Jahre sei ihm zu verdanken, hiess es vom CEO der SV-Group, Betreiberin des Schlosses.

Unterdessen ist alles anders: Dem Geschäftsführer wird Veruntreuung vorgeworfen. Wie der «Landbote» berichtet, soll er seinen Mitbearbeiter über Jahre zur Geldveruntreuung beauftragt haben.

Insgesamt soll er seinem Chef zwischen 2017 und 2020 rund 340'000 Franken aus dem Schloss-Kässeli gegönnt haben.

Betrug im Schloss Laufen durch falsche Stornierungen verschleiert

Auf Anleitung des Geschäftsführers soll der Mitarbeiter regelmässig Geld aus der Kasse entnommen haben.

Um nicht aufzufliegen, bediente er sich den Vorwürfen zur Folge einer dreisten Masche: Nach dem Diebstahl unterzeichnete er Stornierungsbelege für Tickets, die gar nicht storniert, sondern verkauft wurden. So fehlten die entwendeten Beträge in der späteren Abrechnung nicht.

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Insbesondere an Tagen mit vielen Besuchern soll er so jeweils 500 bis 1000 Franken an seinen Chef übergeben haben.

Dieser soll behauptet haben, das Geld für Werbeaktionen und andere Belangen des Schloss Laufen auszugeben. Stattdessen scheint die Summe jedoch in den eigenen Taschen gelandet zu sein.

Mitarbeiter bereits verurteilt, Verfahren von Geschäftsführer läuft noch

Sowohl der Geschäftsführer als auch der Mitarbeiter wurden angeklagt. Das Urteil für den Mitarbeiter ist bereits gefallen: eine bedingte Geldstrafe von 7000 Franken.

Sollte er seine zweijährige Probezeit ohne weitere Vergehen durchstehen, fällt die Geldstrafe weg. Dann müsste er lediglich noch eine Busse von 1000 Franken begleichen.

Das Strafverfahren des Geschäftsführers ist noch ausstehend. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt in Andelfingen ZH vor Gericht erscheinen müssen. Dort wird er unter anderem wegen Veruntreuung angeklagt.