Schützen dürfen mit ihrer Waffe kein deutsches Gebiet mehr queren

Schweizer Schützen dürfen Ordonanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 nicht mehr durch Deutschland transportieren.

Ein Sturmgewehr 90. (Symbolbild) - Keystone

Schweizer Schützinnen und Schützen dürften private Ordonanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 nicht mehr über deutsches Gebiet transportieren. Die deutschen Behörden stellen die dafür notwendigen Bewilligungen nicht mehr aus. Die sogenannten Jahresdurchgangsscheine werden nicht mehr ausgestellt, wie die Schaffhauser Polizei am Dienstag mitteilte.

Auch Schweizer Ordonanzwaffen, die in einem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, seien von der Änderung betroffen. Schützinnen und Schützen aus grenznahen Ortschaften wie etwa Buchberg SH oder Rafz ZH müssen künftig also einen Umweg fahren, wenn sie zum nächstgelegenen Schiessstand in Schaffhausen wollen. Der direkte Weg über deutsches Gebiet ist nicht mehr möglich.