Solothurn: SVP will ausserkantonales Homeoffice verbieten
In Solothurn fordert eine Kantonsrätin, dass hohe Kadermitarbeitende des Kantons auch im Kanton wohnen sollen. Homeoffice von ausserhalb will sie verbieten.

Das Wichtigste in Kürze
- In Solothurn müssen gewählte Beamte ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons haben.
- Eine SVP-Politikerin will dies auf weitere Kadermitarbeitende des Kantons ausweiten.
- Der Regierungsrat hingegen möchte die Wohnsitzpflicht ganz aufheben.
Hohe Kadermitarbeitende des Kantons, die von ausserhalb aus dem Homeoffice arbeiten: Sie sind der Solothurner SVP ein Dorn im Auge. Die Schweizerische Volkspartei möchte diese Praxis verbieten und fordert eine Ausweitung der sogenannten «Wohnsitzpflicht». Dies berichtet die «Solothurner Zeitung».
Aktuell gilt die besagte Wohnsitzpflicht im Kanton Solothurn nur für direkt vom Kantonsrat oder vom Volk gewählte Beamte. So etwa für Staatsanwältinnen, Richter oder Staatsschreiberinnen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons zu haben und dementsprechend auch dort Steuern zu zahlen. Ausnahmebewilligungen gibt es, wenn «wichtige private Gründe» vorliegen.
Neu soll diese Regelung auch für andere Kadermitarbeitenden des Kantons gelten. Dies fordert die SVP-Kantonsrätin Christine Rütti in einem Vorstoss. Gemeint sind laut ihr Personen, die «als Repräsentanten des Kantons hoheitliche Tätigkeiten übernehmen, Verfügungen erlassen und mit Steuergeld bezahlt werden».
Sie sollen, so die Forderung, «auf hiesigem Boden arbeiten und hier Steuern zahlen». Es gehe ihr «schlicht um Glaubwürdigkeit», sagt die Politikerin gegenüber der Zeitung.

Eine Wohnsitzpflicht für sämtliche Kantonsangestellten geht aber auch Christine Rütti zu weit, wie sie ergänzt: «Für einfache Verwaltungsangestellte oder Lehrer wäre eine Wohnsitzpflicht in der mobiler gewordenen Welt kaum mehr vertretbar.»
Ausnahmen sollen für die Kantonsrätin auch weiterhin möglich sein. Allerdings fordert sie, dass neu das Kantonsparlament über deren Erteilung entscheiden soll. Bisher liegt die Zuständigkeit hier beim Regierungsrat.
Wohnsitzpflicht ist im Kanton Solothurn ein Streitthema
Über die Wohnsitzpflicht wird im Kanton Solothurn schon länger debattiert. Der Regierungsrat vertrat zu diesem Thema in den letzten Jahren eine andere Auffassung. 2020 forderte er gar eine «weitgehende Aufhebung» der Regelung.
Die Regierung argumentierte mit dem Fachkräftemangel. Die Wohnsitzpflicht schränke die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber ein, hiess es. Grundsätzlich würden also viele gerne für den Kanton arbeiten, sind aber nicht bereit, dafür ihren Wohnsitz zu verlegen.