SP droht Kantonen wegen Prämienverbilligungen
Das Bundesgericht gibt der SP Recht: Der Kanton Luzern muss einen Sparentscheid rückgängig machen. Jetzt folgen schweizweite Forderungen der Sozialdemokraten.
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Nau - Die SP fordert die Kantone auf, ihre Praxis bei Prämienverbilligungen zu überdenken.
Das Wichtigste in Kürze
- Kantone dürfen die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen nicht beliebig tief legen.
- Das Bundesgericht pfeifft den Kanton Luzern zurück.
- Die SP Schweiz stellt jetzt nationale Forderungen und lanciert eine Initiative
Acht Kantone haben zu wenige Prämienverbilligungen ausbezahlt. Zu diesem Schluss kommt die SP Schweiz nach einem Urteil des Bundesgerichts.
Dieses hat letzte Woche beschlossen, dass Luzern die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen zu tief angesetzt hatte. Seit 2017 hatten Luzerner nur dann ein Anrecht auf Verbilligungen, wenn sie weniger als 54'000 Franken pro Jahr verdienten.
Prämienverbilligungen sind kantonal geregelt
Obwohl die Regelung der Prämienverbilligung Sache der Kantone ist, können diese die Einkommensgrenze nicht beliebig weit nach unten schrauben, befindet somit das oberste Gericht. Ein Sieg für die SP als Klägerin, die damit eines ihrer Wahlkampfthemen forcieren kann.
Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg sollen ihre Grenzwerte nun ebenfalls nach oben anpassen, fordert die SP und droht mit weiteren Klagen, falls die Kantone nicht innerhalb eines Monates reagieren.
«Wir werden die Regierungen zum Handeln auffordern», sagt Barbara Gysi, Vizepräsidentin der SP. «Hundert- oder zweihunderttausend Familien mehr könnten zukünftig Prämienverbilligungen bekommen.»
Initiative lanciert für maximal 10 Prozent
Ausserdem seien die aktuellen kantonalen Regelungen zu den Prämienverbilligungen ein «Flickenteppich». Die SP fordert nationale Vorgaben und lanciert dazu die Prämien-Entlastungs-Initiative.
Das Ziel laut Gysi: «Wir wollen, dass niemand mehr als zehn Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss.»
Das Urteil des Bundesgerichts kommt der SP gelegen. Mit dem Kampf gegen die hohen Krankenkassenprämien startet die Partei mit einem populären Programm in das Wahljahr 2019.