St. Galler Kantonsgericht entscheidet über stationäre Massnahme
Ein 36-jähriger Feuerwehrmann steht vor dem St. Galler Kantonsgericht wegen mehrfacher Brandstiftung.
Vor dem St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwochvormittag der Prozess gegen einen vom Kreisgericht See-Gaster verurteilten Brandstifter begonnen. Der 36-jährige Mann will die erstinstanzlich angeordnete stationäre Massnahme abwenden.
In erster Instanz wurde der 36-jährige Mann wegen mehrerer Fälle von Brandstiftung zwischen 2021 und 2022 in Schmerikon SG zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Der Beschuldigte war Mitglied der Feuerwehr und half jeweils, die Brände zu löschen. Er habe aus «Langeweile» gehandelt, erklärte er am Mittwoch vor dem Kantonsgericht St. Gallen.
Kampf gegen «kleine Verwahrung»
Er akzeptierte die Schuldsprüche, versucht aber vor dem Kantonsgericht, die erstinstanzlich angeordnete stationäre Massnahme – im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt – abzuwenden. Diese hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab.
Der Mann ist aufgrund einer Brandserie in Meilen ZH im Jahr 2007 vorbestraft. Damals wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Er trat eine ambulante Therapie an.