Staatsanwalt fordert lebenslang für Tötungsdelikt von Cheyres FR
Am Prozess gegen den Mann, der 2017 am Ufer des Neuenburgersees bei Cheyres FR eine junge Frau getötet haben soll, hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Dies wegen Mords.
Die Verteidigung spricht von einer unbeabsichtigten Tötung und beantragte am Montag vor Gericht eine mildere Strafe. Das Gericht des freiburgischen Broyebezirks, das wegen der Corona-Vorschriften in Granges-Paccot FR tagt, will das Urteil am Mittwoch bekanntgeben.
Angeklagt ist ein heute 25-jähriger Mann, der zugegeben hat, die Frau getötet zu haben. Opfer ist eine zur Tatzeit 19-jährige Genferin, mit welcher der Angeklagte befreundet war. Dem 25-Jährigen wird auch Diebstahl und Schändung, eventuell Störung des Totenfriedens, vorgeworfen.
Das Opfer wurde gefesselt und weitgehend unbekleidet vorgefunden. Der Angeklagte bestreitet, die Frau entkleidet zu haben.
Eine angebliche Erbschaft des Opfers stand laut den Aussagen des Angeklagten am Beginn des Dramas. Ihm seien 450'000 Franken versprochen worden, führte der Angeklagte aus. Er habe seine Freundin an diesem Novemberabend 2017 nach Cheyres eingeladen, um sie diesbezüglich unter Druck zu setzen.
Es kam zu Meinungsverschiedenheiten und die Frau wollte zurück zum Bahnhof, doch schlug der Angeklagte - beide befanden sich am Ufer des Neuenburgersees - mit einem Hammer auf die Frau ein. Danach fesselte er sie mit Kabelbindern. Die junge Frau blieb bei fünf bis acht Grad Temperatur bewusstlos und durchnässt zurück.
Wann ihr Tod eintraf und woran sie starb, ist unklar - die Rechtsmedizin konnte den Zeitpunkt angesichts des verwesten Körpers nicht bestimmen. Die Leiche wurde erst im Januar 2018 gefunden.
Staatsanwalt Raphaël Bourquin glaubt, dass unterschiedliche Erwartungen von Täter und Opfer am Ursprung des Dramas standen: Er war verliebt in sie. Für sie war er nur ein Freund. Bourquin sieht keine mildernden Umstände.
Vor Gericht sprach am Montag auch die Grossmutter des Opfers. Sie sagte, ihrer Tochter - der Mutter des Opfers - gehe es sehr schlecht, sie habe mehrere Suizidversuche hinter sich. Das Opfer sei Einzelkind gewesen.