Steingarten-Verbot im Kanton Solothurn tritt am 1. Oktober in Kraft

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Im Kanton Solothurn sind neue Stein- und Schottergärten ab dem 1. Oktober verboten, wie die Staatskanzlei nach Ablauf der Referendumsfrist mitteilte.

Pflanzen in einem Steingarten
Im Kanton Solothurn dürfen ab 1. Oktober keine Stein- und Kiesgärten mehr angelegt werden. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Im Kanton Solothurn sind neue Stein- und Schottergärten künftig verboten. Nach dem Ablauf der Referendumsfrist setzt die Solothurner Regierung eine entsprechende Gesetzesänderung auf den 1. Oktober in Kraft, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Der Solothurner Kantonsrat hatte im Frühling beschlossen, reine Stein- und Schottergärten zu verbieten. Dies gegen den Widerstand der SVP, deren Vertreter argumentierten, ein solches Verbot sei ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden.

Die Befürworter hatten betont, dass es sich nicht um ein absolutes Verbot handle. Das Gesetz erlaubt Steingärten weiterhin, sofern sie von Steinbrech oder anderen Pflanzen bewachsen sind und damit als anrechenbare Grünfläche gelten.

Mit den geänderten Vorschriften werden ausserdem gewisse Bauten und Anlagen im Kanton Solothurn von der Baubewilligungspflicht befreit, wie die Staatskanzlei schreibt. Die Einsprachefrist werde von 14 auf 20 Tage verlängert und die Gemeinden erhielten mehr Flexibilität bei den Vorschriften zum Grenzabstand.

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Kommentare

User #3257 (nicht angemeldet)

Ich habe mehrere m2 Steingarten, bepflanzt mit Sukkulenten und kein Behördenvertreter sollte es auch nur wagen, dagegen etwas einzuwenden! Da gibts von mir das Steuergeld nur noch auf ein Sperrkonto!

User #5591 (nicht angemeldet)

Steingärten sind keine Gärten. Nur Horror

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