Tessiner Kantonsrat will mit Restaurants Oster-Geschäft retten

Dem Tessiner Kantonsrat gehen die Lockerungsschritte zu wenig weit. Zu Ostern sollen die Restaurants im Südkanton wieder öffnen.

Abgeriegelte Sitzplätze vor einem Restaurant im Tessin. Der Kantonsrat will die Massnahmen gegen das Coronavirus schneller lockern als der Bundesrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tessiner Kantonsrat möchte die Regeln schneller Lockern als der Bundesrat.
  • Restaurants sollen bereits zum Ostergeschäft am 22. März wieder öffnen.
  • Auch bei der Personenobergrenze soll es schneller gehen, als es der Bundesrat vorsieht.

Der Tessiner Staatsrat erachtet die geplanten Schritte zur Lockerung der Corona-Massnahmen sowohl zeitlich als auch inhaltlich als zu zurückhaltend. Die Restaurants und Bars sollen spätestens am 22. März geöffnet werden.

Zumindest tagsüber und entsprechend den bekannten Schutzplänen, wie die Kantonsregierung am Sonntag in einer Mitteilung schreibt.

Öffnung für die Feiertage

Der Staatsrat fordert dies auch hinsichtlich der bevorstehenden Feiertage. Er spricht sich dagegen aus, nur die Aussenterrassen zu öffnen. Das sei zu restriktiv, schwer zu unterstützen und diskriminierend gegenüber Lokalen ohne Aussenflächen.

Abgedeckte Aussenbereiche in einem Restaurant in Ascona. - Keystone

Der Regierungsrat will grundsätzlich, dass die zweite Stufe – vorgesehen ab dem 1. April – auf den 22. März vorgezogen wird.

So sollen bei den Kultur- und Sporteinrichtungen spätestens am 22. März auch Kinos, Theater und Indoor-Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder erlaubt sein, allerdings mit Kapazitätsbegrenzungen.

10 Personen in Innenräumen ab 1. März gfordert

Bei privaten Veranstaltungen fordert der Regierungsrat, dass bei Versammlungen in geschlossenen Räumen ab dem 1. März 10 Personen erlaubt sein sollen. Ausserdem soll bei Jugendaktivitäten die Altersgrenze für sportliche und kulturelle Aktivitäten von 18 Jahren auf 20 Jahre angehoben werden.

Zudem sollen ab dem 1. März auch Erwachsene Amateursport im Freien betreiben dürfen – in Gruppen von bis zu 15 Personen. In geschlossenen Räumen soll Sport in Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt sein.