Uno stoppt Ausweisung syrischer Familie aus der Schweiz

Die Uno hat die Ausweisung einer im Tessin lebenden syrischen Familie gestoppt.

Die Uno hat die von den Schweizer Asylbehörden verfügte Ausweisung einer im Tessin lebenden syrischen Familie nach Griechenland gestoppt. Die Schweizer Behörden müssen erst einmal Vorwürfe wegen Verstössen gegen die internationale Kinderrechtskonvention beantworten.

Das verlangt der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wie die Schweizer Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Montagabend mitteilte. Der Asylantrag der über Griechenland eingereisten Familie war vom Bundesverwaltungsgericht Ende März abgelehnt worden. Die im Tessin als gut integriert geltende Familie sollte nach Griechenland ausreisen.

Schlechte psychische Verfassung der Kinder

Das Symbol der UNO. - Keystone

Zwar anerkannte das Gericht die schwierigen Bedingungen für Flüchtlinge in Griechenland, riet der kurdisch-jesidischen Familie aber lediglich, sich an die dortigen Behörden oder Hilfsorganisationen zu wenden. Das Urteil berücksichtigte die schlechte psychische Verfassung des Vaters und der beiden jüngsten Kinder nicht. Die Familie legte den Fall mit Unterstützung von Amnesty International Schweiz und zweier Rechtsanwälte dem Uno-Ausschuss für Kinderrechte vor.

Nun verlangt der Uno-Ausschuss vor einer Ausweisung eine Stellungnahme der Behörden zu den Vorwürfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Uno hat ein Ausweiseverfahren für eine syrische Flüchtlingsfamilie im Tessin gestoppt.
  • Die Schweizer Behörden müssen nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.