Karfreitag

Wer am Karfreitag Anspruch auf Bezahlung hat

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Bern,

Karfreitag ist schweizweit arbeitsfrei – doch nicht alle Angestellten erhalten automatisch Lohn. Die Regelungen hängen vom Arbeitsvertrag und der Lohnform ab.

Karfreitag bezahlung symbolbild
Am Karfreitag ruht in der Schweiz vielerorts die Arbeit – doch nicht alle Beschäftigten werden dafür bezahlt. (Symbolbild) - Depositphotos

In der Schweiz ist der Karfreitag in den meisten Kantonen ein arbeitsfreier Feiertag. Ob Beschäftigte dafür Lohn erhalten, unterscheidet sich je nach Vertragsgestaltung, wie das «SRF» berichtet.

Während Angestellte mit Monatslohn Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, gilt dies für Stundenlohnkräfte nur bei vertraglicher Vereinbarung.

Karfreitag: Wer bekommt Lohn, wer nicht?

Für Arbeitnehmer im Monatslohn sieht die ständige Gerichtspraxis einen Lohnanspruch an Feiertagen vor, wie das «SRF» erläutert.

Karfreitag Symbolbild Hängematte
Ob ein Lohnanspruch an arbeitsfreien Feiertagen wie dem Karfreitag besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. (Symbolbild) - Depositphotos

Stundenangestellte müssen hingegen auf explizite Regelungen im Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verweisen können. Fehlt eine solche Klausel, entfällt der Anspruch auf Bezahlung.

Kein Nachholrecht bei Krankheit

Erkranken Beschäftigte an einem Feiertag, besteht kein Anspruch auf Nachgenuss des freien Tages.

Diese Regelung unterscheidet sich von bezahltem Urlaub, bei dem krankheitsbedingt verpasste Ferientage gutgeschrieben werden müssen, wie das «SRF» weiter erklärt.

Rechtliche Grundlagen und kantonaler Flickenteppich

Nur der 1. August ist gesetzlich als bezahlter Feiertag verankert. Die übrigen Feiertage werden kantonal geregelt, dürfen aber nicht mehr als acht pro Jahr betragen.

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Nicht alle Beschäftigten erhalten an Feiertagen wie dem Karfreitag automatisch ihren Lohn bezahlt. (Symbolbild) - Depositphotos

Arbeitgeber benötigen für Tätigkeiten an diesen Tagen eine Bewilligung, sofern keine branchenspezifischen Ausnahmen gelten.

Expertenempfehlungen für Arbeitnehmer

Rechtsexperten raten Angestellten, klare vertragliche Vereinbarungen zu Feiertagsregelungen zu treffen.

Soll jeder gesetzliche Feiertag in der Schweiz automatisch bezahlt sein – unabhängig vom Lohnmodell?

Besonders für Stundenlohnkräfte sei dies entscheidend, um Lohnausfälle zu vermeiden. Gesamtarbeitsverträge bieten hier oft zusätzliche Sicherheiten, wie «SRF» betont.

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Kommentare

User #2917 (nicht angemeldet)

Alle die Arbeiten, stehen ihnen 150 % zu, denn es gilt ja als Sonntagsarbeit. Sagt mein Kumpel der im RAV arbeitstätig ist.

User #2444 (nicht angemeldet)

Warnt vor etwas das schon seit Jahren bekannt ist

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