Wolfs-Schützer sehen geltendes Recht verletzt
Der Abschuss von Wölfen bleibt kontrovers. Naturschutzorganisationen wollen diese jetzt gerichtlich überprüfen lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wolfsabschüsse im Wallis und in Graubünden sollen gerichtlich überprüft werden.
- Das fordern Naturschutzorganisationen in einem gemeinsamen Statement.
- Das geltende Recht werde verletzt, heisst es weiter.
Verschiedene Naturschutzorganisationen wollen mehrere Verfügungen für Abschüsse von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis gerichtlich überprüfen lassen. Sie sehen geltendes Recht verletzt.
Bund und Kantone missachteten jede Verhältnismässigkeit und ignorierten die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald, heisst es im gemeinsamen Communiqué von Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz vom Montag.
Umfrage
Sollen Wölfe präventiv abgeschossen werden dürfen?
Bei der Beratung des Jagd- und Schutzgesetzes im Parlament sei festgestellt worden, dass der Abschuss ganzer Rudel die Ausnahme bleiben müsse und lediglich auf Rudel angewendet werden dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien.
Für die Naturschutzorganisationen werde geltendes Recht verletzt, heisst es weiter. Deshalb müssten vier der acht Abschussverfügungen in Graubünden und drei der sieben Abschussverfügungen im Wallis gerichtlich überprüft werden.