Zürcher Ehepaar wegen Missbrauchs von «Haussklavinnen» vor Gericht

Ein Ehepaar aus der Region Winterthur hat zwei junge Frauen als «Haussklavinnen» ausgebeutet und in einem kleinen Käfig gehalten.

Justitia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Für die Misshandlung muss sich das Paar heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Andelfingen ZH verantworten. Der 46-jährige Schweizer aus der Region Winterthur hat ausgeprägte sadistische Neigungen. Einvernehmliche Sado-Maso-Rollenspiele mit BDSM-Sklavinnen reichten ihm nicht – er wollte Frauen vollständig kontrollieren, fesseln und gegen ihren Willen in einem Käfig einschliessen. Dies geht aus der Anklageschrift hervor.

Indem er jungen Frauen aus dem Ausland eine Ausbildung und eine Aufenthaltsbewilligung versprach, konnte er einmal eine 22-jährige Philippina und einmal eine 30-jährige Brasilianerin in sein Haus locken. Seine Ehefrau, eine 32-jährige Philippina, half ihm dabei.

Die erste «Haussklavin» war die 22-Jährige, die von Juli 2018 bis April 2019 im Haus eingeschlossen war. Ihr machte der Beschuldigte gemäss Anklage vor, dass er ihr eine Aufenthaltsbewilligung organisiere. Sie könne zudem eine Ausbildung an der «International Maids School» machen. Dabei lerne sie viel über Gastronomie und Schweizer Geografie. Diese Schule existiert jedoch nicht.

Statt einer Ausbildung und einer Bewilligung erhielt die Frau für lediglich 800 Franken Monatslohn einen durchgetakteten Zeitplan mit Hausarbeiten, sechs Tage die Woche und rund um die Uhr abrufbereit.

In ihrer spärlichen «Freizeit» sperrte der Mann sie in einen fensterlosen Käfig, der lediglich zwei Quadratmeter Grundfläche hatte. Metallstäbe dienten als Türe. Eine Toilette gab es hier nicht, lediglich einen Eimer – und eine Überwachungskamera.

Täglich gefesselt – ausser an Ostern, Geburi und Neujahr

Er fesselte sie täglich, ausser an Ostern, Geburtstag und Neujahr. Zu den Hand- und Fussfellen musste sie auch ein Lederhalsband tragen, das mit den Fesseln verbunden war, so dass sie sich kaum mehr bewegen konnte. Er sagte ihr gemäss Anklage, das sei eine Vorgabe der Schule.

Er führte auch «Prüfungen» mit ihr durch. Schnitt sie schlecht ab, wurde sie bestraft, etwa mit Fesselungen oder dem Tragen von eng anliegenden Handschuhen. Machte sie etwas gut, wurde sie belohnt, mit Restaurantbesuchen oder einem Ausflug in den Zoo. Nach zehn Monaten konnte die junge Frau schliesslich flüchten.

Im Jahr 2019 rekrutierte der IT-Projektleiter erneut eine «Haussklavin», dieses Mal eine 30-jährige Brasilianerin, die in die Schweiz kam, um Deutsch zu lernen. Ihr versprach er gemäss Staatsanwaltschaft «Deutschunterricht auf höchstem Niveau».

Unter dem Tarnnamen «Gustav Wohlenweber» schickte er ihr Fotos vom schönen Einfamilienhaus mit Pool. Das Dasein als «Sklavin» dauerte für die 30-Jährige von Ende Juni bis Mitte Juli 2019, sie wurde schliesslich von der Polizei befreit. Die Philippina, die zuvor eingesperrt war, hatte Anzeige bei der Polizei eingereicht.

Angeklagt wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung

Der 46-Jährige ist unter anderem angeklagt wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung. Weil er grundsätzlich geständig ist, wird der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Seine Argumentation ist, dass die Frauen dem «Setting» mit ihrer Vertragsunterzeichnung selber zugestimmt hätten.

Erhebt das Gericht den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil, erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei er jedoch nur 9 Monate absitzen soll. Weil «Gustav Wohlenweber» bereits fünf Monate in Untersuchungshaft sass, muss er voraussichtlich noch vier Monate hinter Gitter.

Dazu kommt eine ambulante Therapie. Den beiden Opfern zahlte der «Hausherr» bereits insgesamt 16'000 Franken als Genugtuung. Ebenfalls vor Gericht steht seine Ehefrau, die für die Überwachung der «Sklavinnen» zuständig war.

Sie soll wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bestraft werden. Dazu soll die Philippina für 5 Jahre des Landes verwiesen werden. Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil am Mittwoch eröffnen.