Ständerat: Keine zusätzlichen Mittel zur Menschenhandel-Bekämpfung
Der Bund lehnt einen Antrag auf mehr Geld für Bekämpfung von Menschenhandel ab.
Der Bund soll keine zusätzlichen Mittel für die Bekämpfung von Menschenhandel zur Verfügung stellen müssen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat oppositionslos abgelehnt. Das Anliegen ist damit vom Tisch.
Eingereicht hatte die Motion die frühere EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (BE). Der Nationalrat hatte die Motion vor fast vier Jahren, im Dezember 2020, mit deutlichem Mehr angenommen. Der Ständerat folgte beim Entscheid nun aber seiner Rechtskommission, die der Ansicht war, dass mittlerweile genug getan worden sei.
Menschenhandel in der Schweiz
Die Schweiz sei Ziel- und Transitland für Menschenhandel. So hatte Streiff den Vorstoss begründet. Es brauche eine verstärkte Strafverfolgung für eine glaubwürdige Abschreckung, damit Ausbeutung sich nicht mehr lohne.
Gerade kleine Kantone mit kleinen Polizeikorps könnten die für eine effektive Strafverfolgung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für einschlägige Spezialisten bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nicht oder nicht in ausreichendem Masse aufbringen, sagte Streiff-Feller.
Rolle des Bundes
Justizminister Beat Jans betonte, Bund und Kantone arbeiteten Hand in Hand. Doch die Kantone seien zuständig für die Strafverfolgung. Sie könnten selbst über Ressourcen und Prioritäten entscheiden.
Der Bund leiste Unterstützung, unter anderem beim polizeilichen Informationsaustausch mit dem Ausland. Der Bund leiste zudem schon Finanzhilfen. 600'000 Franken habe er namentlich für Präventionsprojekte bewilligt, begründete Jans den Antrag, die Motion abzulehnen.