Zürcher Polizisten vor Gericht
Wegen einer Personenkontrolle stehen drei Zürcher Stadtpolizisten vor Gericht. Aktivisten sprechen von Rassismus.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstag stehen drei Zürcher Stadtpolizisten vor dem Bezirksgerich Zürich.
- Sie müssen sich für eine Personenkontrolle, welche vor achteinhalb Jahre eskalierte, verantworten.
- Die «Allianz gegen Racial Profiling» stellt den Fall als institutionell «rassistisches Polizei- und Justizsystem» dar.
Heute stehen drei Zürcher Stadtpolizisten vor dem Bezirksgericht Zürich, so schreibt der «Tages Anzeiger». Sie müssen sich für eine Personenkontrolle verantworten, die vor achteinhalb Jahren in Wiedikon ZH eskalierte.
Den Polizisten wird von der Staatsanwältin Amtsmissbrauch und Gefährdung des Lebens vorgeworfen. Damals hätte die Polizistin und ihre zwei Kollegen einem herzkranken dunkelhäutigen Mann zuerst Pfefferspray in seine Augen gesprüht, ihn gewürgt und mit Fäusten sowie dem Schlagstock geschlagen. Dabei erlitt der Mann einen Lendenwirbelbruch, eine Leistenzerrung und verschiedene andere Verletzungen. Einer der Beschuldigten hat gemäss der Anklageschrift «Scheissafrikaner, geh zurück nach Afrika!» gesagt, währenddem der Attackierte den Polizisten abermals mitteilte, dass er eine Herzoperation gehabt habe.
Bundesgericht wies Klage zurück
Die «Allianz gegen Racial Profiling» schloss sich diesem Vorwurf an. Sie stellt den Fall als Beispiel für ein institutionell «rassistisches Polizei- und Justizsystem» dar, wie sie in einer Stellungnahme zum Prozess schreibt. Die Allianz zeigt anhand dieses Falles einen ihrer Hauptkritikpunkte auf: Da Polizisten und Staatsanwälte täglich eng zusammenarbeiten müssten, würde bereits in der Voruntersuchung «in der Tendenz einseitig zugunsten der Polizisten ermittelt». In diesem Fall wollte die Staatsanwältin das Verfahren bereits zweimal einstellen.
Die Politik soll aktiv werden. Künftig, wenn gegen die Polizei wegen Gewalt und Amtsmissbrauchs Strafanzeige erhoben wird, wollen unabhängige Gremien ermitteln und die Anklage vertreten.
Staatsanwälte sind unabhängig
Von einer unabhängigen Behörde habe der Gesetzgeber abgesehen. In der Regel verfügen die Staatsanwälte über notwendige Unabhängigkeit und Professionalität verfügen, um die gebotene Objektivität zu vertreten. Der Kanton Zürich verfüge bereits über eine spezialisierte Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwältin beantragt für die involvierten Polizisten Geldstrafen von 100 Tagessätzen.