Zürich: Frömmigkeit reicht nicht – Seelsorger ab zum Eignungstest!

Als Reaktion auf den Missbrauchsskandal verändert die katholische Kirche in der Schweiz ihre Strukturen.

Nach den Missbrauchskandalen in der Schweiz soll nun die Opferhilfe revolutioniert werden. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kirche vollführt einen «Paradigmenwechsel» im Umgang mit Missbrauchsopfern.
  • Dazu zählt einerseits die Auslagerung der Betreuung auf kantonale Beratungsstellen.
  • Andererseits müssen kirchliche Seelsorger in Zukunft einen Eignungstest bestehen.

In der katholischen Kirche der Schweiz zeichnet sich ein Wandel ab: Nach aufgedecktem sexuellem Missbrauch durch Geistliche plant die Kirche eine Umstrukturierung.

Dies geschieht als Konsequenz aus einer Studie, die mehr als 1000 Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche aufdeckte. Laut der katholischen Kirche des Kantons Zürich soll künftig der Opferschutz nicht mehr rein kirchliche Angelegenheit sein.

«Paradigmenwechsel» in der Kirche

Bereits ab nächstem Jahr soll der Umgang mit Missbrauchsopfern neu geregelt sein. Die Beratung bei Missbrauch soll dann nicht mehr in kirchlichen Institutionen selbst erfolgen, sondern ausgelagert sein.

Stattdessen wird die kantonale Opferhilfe die Missbrauchten unterstützen. Simon Spengler, Kommunikationschef der katholischen Kirche Zürich, sagt zur «NZZ»: «Es kommt zu einem Paradigmenwechsel.»

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Eine weitere Neuerung betrifft die künftige Ausbildung von Seelsorgern: Sie müssen sich externen Eignungstests unterziehen, um das Amt antreten zu können. Dies soll eine gesunde Persönlichkeitsstruktur sicherstellen, Frömmigkeit allein ist somit nicht mehr ausreichend.

Opfer können sich bereits an kantonale Stellen wenden

Zusätzlich zu diesen Neuerungen baut die Kirche eine nationale Informations- und Koordinationsstelle auf. Diese wird von den kantonalen Stellen konsultiert, um Fragen zu innerkirchlichen Strukturen zu klären.

Der neue Vorgehensplan tritt nächstes Jahr in Kraft; pro Fall wird dann der Kanton Zürich mit einer Pauschale von 1500 Franken entschädigt. Bis dahin können sich Opfer bereits an anerkannte kantonale Beratungsstellen wenden.