Zürich: Mann beschuldigt Ex-Freundin der Kindesmisshandlung

Ein 41-jähriger Man beschuldigt seine Ex-Partnerin über Jahre hinweg des Kindesmissbrauchs und wurde mehrmals deswegen verurteilt.

Strassentafel des Bezirksgerichts Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vater beschuldigt seine Ex-Freundin über Jahre hinweg des Kindesmissbrauchs.
  • Die Vorwürfe waren jedoch haltlos, weswegen er dafür vor Gericht gestellt wurde.
  • Der Mann wurde mehrfach verurteilt, was absurde Folgen hatte.

Ein Mann (41) beschuldigt seit Jahren seine Ex-Partnerin, ihr gemeinsames Kind zu misshandeln, obwohl ärztliche Berichte das Gegenteil beweisen.

Aus diesem Grund wurde er 2019 wegen falscher Anschuldigung, falschen Alarms und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde aber 2020 gekippt, da der Tatbestand für die Nötigung nicht erfüllt wurde. Das Obergericht änderte das Urteil auf eine bedingte Geldstrafe ab, welches der Angeklagte erfolglos anfocht.

Wenige Monate später stand der Mann erneut vor Gericht, diesmal wegen falscher Anschuldigung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe bei gleichzeitigem Vollzug der Geldstrafe, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Absurde rechtliche Folge

Das Bezirksgericht widerrief die vorherige Geldstrafe des Obergerichts, verhängte jedoch eine neue Geldstrafe im selben Ausmass für das neue Delikt. Eigentlich hätte das Gericht in dieser Situation eine sogenannte Gesamtstrafe bilden müssen. Da aber die Gesamtstrafe das maximal zulässige Strafmass überschritt, wurde diese auf null reduziert wird. Für das neu begangene Delikt wurde der 41-Jährige daher nicht bestraft.

Der Mann focht das Urteil wieder erfolglos an und die Staatsanwaltschaft forderte erneut eine Freiheitsstrafe. Das Obergericht stimmte dem Antrag zu und setzte die Strafe zur Bewährung aus, legte jedoch eine fünfjährige Probezeit fest.

Mann wollte Ex-Partnerin nichts vorwerfen

Der Mann behauptet, er habe nur auf die Entfremdung zwischen Vater und Sohn aufmerksam machen wollen. Er trage aber selbst zur Entfremdung bei, indem er den Kontakt zum Kind verweigere. Laut eigenen Aussagen sei er mit den Besuchsregeln nicht einverstanden.