Julius Bär erleidet Niederlage im Streit um Vermögen aus der DDR

Im Rechtsstreit um verschollene Vermögen aus der DDR hat die Bank Julius Bär vor dem Zürcher Obergericht eine Niederlage erlitten.

Julius Bär verliert vor dem Zürcher Obergericht. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit um verschollene DDR-Gelder muss Julius Bär eine Niederlage einstecken.
  • Das Zürcher Obergericht verurteilte die Bank zu einer Zahlung von 97 Mio. CHF plus Zinsen.
  • Sie macht nun vorsorglich Rückstellungen, will das Urteil aber anfechten.

Dreissig Jahre nach dem Mauerfall wird noch immer um verschollene Gelder aus der DDR gestritten. Dabei hat die Bank Julius Bär eine Niederlage erlitten. Als Reaktion darauf bildet die Bank nun Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Das Zürcher Obergericht gab der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) Recht. Und verurteilte die Bank Julius Bär zu einer Zahlung von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009. Deshalb macht die Bank nun vorsorglich eine Rückstellung in der Höhe von 153 Millionen Franken. Weil die Bank die Forderungen bestreitet, will sie das Urteil aber anfechten.

Die BvS versucht seit Jahren, Gelder wiederzubeschaffen, die während der Wende von Mitgliedern der DDR-Einheitspartei SED beiseite geschafft wurden.

Julius Bär will Geld von UBS zurückholen

Im Visier steht dabei unter anderen die Bank Julius Bär. Dies, weil sie als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade-Bank vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen haben soll.

Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 von der UBS gekauft. Muss Julius Bär am Ende Millionen an die BvS überweisen, will die Bank das Geld von der UBS zurückfordern. Das teilte Julius Bär mit.

«Adventszeit ist Busszeit»

«Es ist immer wieder erstaunlich: wie weit zurückliegende Ereignisse aus vergangenen Zeiten des Schweizer Private Banking die heutigen Banken noch einholen können». So kommentiert ein Analyst der ZKB die Niederlage.

«An die Tatsache, dass der Advent ursprünglich eine Busszeit war, wird jetzt Julius Bär erinnert. Und indirekt auch die UBS als Verkäuferin der Bank Cantrade.» An der Börse verzeichnen die Julius-Bär-Aktien in einem anziehenden Markt leichte Verluste.