Weniger Ärger mit Reisebüros bei Corona-Stornierungen

Reisebüros geben sich dieser Tage kulant. Wer Flug, Hotel & Co. individuell bucht, hat in der Corona-Krise das Nachsehen.

Der Bund ändert die Liste mit Risikoländern laufend. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss dem Konsumentenschutz sorgen individuelle Reisen aktuell für mehr Kunden-Ärger.
  • Stellt sich die Airline oder das Hotel quer, kann eine Reiseversicherung helfen.

Die Grenzen sind zwar wieder offen, doch Auslandsreisen bleiben ein Risiko. Was, wenn der Bund das Reiseziel plötzlich als Risikoland einstuft?

Reisebüros geben sich hier kulant, wie eine Umfrage von Nau.ch jüngst zeigte. In vielen Fällen kann die Reise gar kostenlos storniert werden. Wer will, kann auch das Reiseziel oder den Zeitpunkt ändern.

Reisebüros kaufen ihre Angebote früh ein. - Keystone

Komplizierter wird es, wenn die Reise individuell gebucht wurde. «Hier hängen aktuell viele Kunden im luftleeren Raum», sagt Cécile Thomi von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Nicht selten fehle es an Ansprechpersonen.

Mehr ärger mit individuellen Reisen

Beim Konsumentenschutz sind Reise-Absagen aktuell ein riesiges Thema. «Viele Fälle handeln von individuell gebuchten Reisen, selten von Reisebüros.»

Grundsätzlich gelte: Je individueller die Reise gebucht wurde, desto aufwändiger eine Stornierung und Rückerstattung. «Wer nicht über das Reisebüro bucht, kann Geld sparen. Doch bei Problemen wird es kompliziert.»

Thomi rät betroffenen Kunden, hartnäckig zu bleiben. «Sie sollten bestimmt auftreten und auf ihre Rechte pochen.»

Airbnb kommt während der Krise den Kunden entgegen. - Keystone

Bei der Online-Plattform Airbnb gelten für Reisen, welche vor dem 14. März gebucht wurden, neue Richtlinien. Die Ferien können kostenlos storniert werden, ebenfalls wenn jemand am Coronavirus erkrankt. «Wir überprüfen diese Richtlinien laufend», sagt Sprecherin Kirstin MacLeod.

Wenn sich Airlines, Hotels oder Veranstalter quer stellen, hilft in manchen Fällen auch eine Reiseversicherung. Vorausgesetzt, die Versicherung wurde vor Ausbruch der Corona-Pandemie abgeschlossen. Sonst stellen sich auch die Versicherer quer.