Kann ich Ferien wegen Quarantänepflicht gratis stornieren?
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuell sind 42 Länder auf der Risikoliste des Bundes.
- Reisebüros und Reiseversicherungen zeigen sich bei Betroffenen kulant.
Seit Anfang Juli gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine Quarantänepflicht. Gestern hat der Bund die Liste erstmals überarbeitet. Und mit vielen Ländern ergänzt.
Schweden ist nicht mehr dabei, neu dafür etwa Ecuador und die Malediven. Insgesamt gilt neu bei 42 Ländern eine zehntägige Quarantänepflicht, zuvor waren es 29 Risikogebiete.
Gut möglich, dass sich die Liste bald wieder ändert. In Spanien – gerade im Sommer ein beliebtes Ferienziel für Schweizer – steigt aktuell die Zahl der Corona-Fälle dramatisch an.
Für Reisende bedeutet das vor allem eins: Mehr Unsicherheit.
Keine Lohngarantie bei Quarantäne
Was passiert, wenn das Reiseziel plötzlich auf der Quarantäneliste ist? Wer Homeoffice machen kann, hat Glück. Doch in anderen Branchen wird es komplizierter. Wer in ein Land mit Quarantänepflicht für Rückkehrer verreist, hat für die Zeit nach den Ferien schlimmstenfalls keinen Lohnanspruch.
Verständlich also, wer auf Urlaub verzichtet, wenn der Reiseort plötzlich zum Risikogebiet erklärt wird. Doch die Kosten bleiben.
Die gute Nachricht: Die Reisebüros geben sich kulant. Hotelplan informiert alle Kunden, welche in ein Risikoland reisen, direkt. «Wünscht ein Kunde trotz Quarantänepflicht bei der Rückkehr die Reise anzutreten, darf er dies selbstverständlich machen», sagt Sprecherin Bianca Gähweiler.
Wer aber die Reise annullieren will, kriegt die Kosten vollumfänglich rückerstattet, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt. «Bei Einzelleistungen wird den Kunden die Rückerstattung des Leistungsträgers vergütet.»
Reise verschieben oder Geld zurück
Bei Kuoni-Mutterkonzern «Der Touristik Suisse» klingt es ähnlich. Pauschalreisekunden, welche nach der Rückkehr in die Quarantäne müssten, wird eine Gratis-Stornierung angeboten.
Alternativ ist es möglich, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. «Quarantänepflichten nach der Rückkehr stehen unserer Überzeugung nach nicht mit einem erholsamen Ferienerlebnis in Einklang», sagt COO Verda Birinci-Reed.
Kulant zeigt man sich auch bei Tui. Sprecherin Bianca Schmidt erklärt: «Kunden, welche Ferien in ein Land gebucht haben, welches nun auf der BAG-Liste ist, können die Reise kostenlos umbuchen.» Entweder in eine andere Destination oder auf einen anderen Zeitraum.
Wer eine Reiseversicherung hat, ist nicht auf den guten Willen des Reisebüros angewiesen. Obwohl die Rückkehr-Quarantäne nicht als versichertes Ereignis gilt, springen die Versicherungen in der Regel trotzdem ein.
Diese zeigt eine Kurzumfrage von Nau.ch unter den grössten Reiseversicherer. Einzige Voraussetzung: Die Police muss vor Ausbruch der Corona-Pandemie abgeschlossen worden sein.