Aargauer Polizist wegen Rambo-Instaposts entlassen
Ein Aargauer Polizist teilte auf Instagram Fotos, die eine hohe Gewaltbereitschaft vermuten liessen. Noch in der Probezeit musste er seinen Posten räumen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer Polizist postete Fotos auf Instagram, die «Rambo»-mässig erschienen.
- Deswegen wurde er in der Probezeit rechtmässig gekündigt.
- Im Arbeitszeugnis darf der Grund allerdings nicht stehen, urteilte nun ein Gericht.
Im Dezember 2020 trat ein Mann seinen Dienst beim Regionalpolizei-Korps im Aargau an. Doch noch während der Probezeit wurde er bereits wieder entlassen. Grund? Er hat auf Social Media den «Eindruck von Rambo» vermittelt.
Da dies entsprechend im Arbeitszeugnis vermerkt wurde, leitete der ehemalige Beamte rechtliche Schritte ein – mit Erfolg. Der Kündigungsgrund darf nun nicht aufgeführt werden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Vom Arbeitgeber wurde ihm vorgeworfen, mit den geteilten Bildern auf Instagram das Ansehen der Polizei beschädigt zu haben. Ein Post zeigte ihn beispielsweise in voller Montur, mit Kopf- und Gesichtsbedeckung, und mit einer Vielzahl von Waffen am Körper. Die Aufschrift «Polizei» war deutlich erkennbar, heisst es.
Gericht sieht keine Rufschädigung
Ein weiteres Mal postete er aus einem Kraftraum. Dazu schrieb er: «What keeps me from killing people tbh» («Was mich davon abhält, zu töten, wenn ich ehrlich bin»). Die Anstellungsbehörde kritisierte diese Beiträge, weil sie eine unangemessene Gewaltbereitschaft darstellen würden, wie die Zeitung weiter schreibt.
Der Entlassene hatte bei der Kündigung nichts einzuwenden. Doch die Aufführung des Grunds im Arbeitszeugnis ging ihm zu weit. So argumentierte der Ex-Polizist vor Gericht, die Bilder sofort gelöscht zu haben, nachdem er auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde.
Ausserdem habe er sowohl Fotos als auch Posts in seiner Freizeit erstellt. Zuletzt konnte man in keinem Beitrag Rückschlüsse auf die Aargauer Dienststelle ziehen.
Das Gericht erkannte an, dass Zweifel an der Eignung des Mannes für den Polizeidienst teilweise gerechtfertigt seien. Trotzdem habe er sich laut Aussagen im Dienst immer korrekt und freundlich verhalten, berichtet die «Aargauer Zeitung» weiter. Deswegen sei davon abzusehen, den Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Ausserdem sei der Ruf der Polizeistelle nicht geschädigt worden.