Skifahrender und maskenloser Zürcher Polizist zu Recht entlassen
Ein Zürcher Kantonspolizist meldete sich krank, um Skifahren zu gehen. Das kantonale Verwaltungsgericht hält fest, die fristlose Kündigung sei rechtens gewesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Polizist der Kapo Zürich wurde Anfang 2022 fristlos entlassen.
- Der Grund: Er meldete sich krank, um Skifahren zu gehen.
- Dabei fiel auch seine kritische Haltung gegenüber Masken auf.
Ein Zürcher Kantonspolizist hatte sich Anfang 2022 krankgemeldet – und war mit seinen Skiern in die Berge gefahren. Weil sein Arbeitgeber davon Wind kriegte, hatte er daraufhin seine Stelle fristlos verloren. Diese Entscheidung war rechtens, hält nun das kantonale Verwaltungsgericht fest.
Brisant: Der Polizist stolperte am Ende über seine kritische Haltung gegenüber den Corona-Massnahmen: Als er am 22. Dezember 2021 bei der Mittelstation der Metschbahn in Lenk BE einen Zweitagespass erwerben wollte, weigerte er sich, eine Maske zu tragen oder eine Maskendispens zu zeigen. Er sei Polizist, soll er gemäss Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht mehrmals vorgebracht haben.
Zwei Berner Kantonspolizisten, die wegen des offenbar lautstarken Disputs zur Mittelstation gerufen worden waren, führten ihn dann weg. Und sie fragten bei ihren Zürcher Kolleginnen und Kollegen nach, ob der Mann wirklich bei ihnen beschäftigt sei. Da sich der Polizist einen Tag zuvor krankheitsbedingt abgemeldet hatte, entliess ihn die Kantonspolizei Anfang Januar dann fristlos.