Die Gemeinde Biberstein erinnert an die Hundekontrolle
Wie die Gemeinde Biberstein mitteilt, sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund bei der Wohngemeinde und in der Hundedatenbank Amicus zu melden.
Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund bei der Wohngemeinde und in der Hundedatenbank Amicus zu melden.
Neuanmeldungen können während der Schalteröffnungszeiten unter Beilage des Heimtierausweises bei der Gemeindeverwaltung erledigt werden.
Ersthundehalter können erst nach der Registrierung der Personalien durch die Gemeinde im Amicus den Hund in der Datenbank via Tierarzt anmelden.
Es gibt keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für Haltende von bewilligungspflichtigen Hunden besteht im Kanton Aargau eine Kurs- und Prüfungspflicht.
Die Hundesteuer beträgt unverändert 120 Franken
Für Personen, die erstmals einen Hund halten, wird der freiwillige Besuch eines Kurses sehr empfohlen.
Die kantonale Verordnung zum Hundegesetz hat per 1. März 2024 einige Änderungen erfahren.
Dazu gehört vor allem, dass Hunde ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind und dass halbe Taxen entfallen.
Die Hundesteuer beträgt unverändert 120 Franken. Die Rechnung wird in diesen Tagen (Stand 30. April 2024) verschickt.