Steinhausen ZG: Nur drei Stunden Ruhe in 32 Stunden
Am Freitag missachtete ein Chaffeur in Steinhausen ZG die vorgeschriebene Ruhezeit. Er musste einen Bussenkaution von mehreren tausend Franken hinterlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Steinhausen ZG wurde am Freitagmorgen ein Sattelmotorfahrzeug kontrolliert.
- Der 44-jährige Chauffeur hatte die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit massiv missachtet.
- Der Mann musste eine Bussenkaution in der Höhe von mehreren tausend Franken hinterlegen.
Am Freitagmorgen hat eine Patrouille der Verkehrspolizei in Steinhausen ein italienisches Sattelmotorfahrzeug zur Kontrolle angehalten.
Bei der Überprüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass der 44-jährige Fahrzeugführer, der mit neun Tonnen Gefahrgut der Klasse 9, umweltgefährdende Stoffe, unterwegs war, am 19. und 20. März 2024 seine Fahrerkarte aus dem Fahrtschreiber entfernte, um damit eine Ruhezeit vorzutäuschen.
Der Mann musste eine Busse hinterlegen
Tatsächlich fuhr er in dieser Zeit jedoch mit seinem Fahrzeug mehrere hundert Kilometer ohne Fahrerkarte, seine längste Ruhezeit innerhalb 32 Stunden betrug lediglich drei Stunden und die Lenkzeit lag, statt den erlaubten zehn Stunden, bei mehr als 22 Stunden.
Weiter hat er die zweiwöchentliche Lenkzeit von 90 Stunden um mehr als 3 Stunden überschritten. Zu guter Letzt wurden auch noch Widerhandlungen gegen die Gefahrgutvorschriften festgestellt.
Der fehlbare Fahrzeuglenker musste vor Ort eine Bussenkaution in der Höhe von mehreren tausend Franken hinterlegen. Auch muss er sich bei Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.