Coronavirus: Härtefallunterstützung
Der Regierungsrat erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung.
Ab sofort können auch Unternehmen Härtefallhilfe beantragen, die einen überwiegenden Teil ihres Umsatzes aus dem Verkauf an Gastronomie- oder Hotelbetriebe in Basel-Stadt erzielen, sowie Unternehmen, die Einrichtungen zur Durchführung von Freizeitaktivitäten betreiben. Darunter fallen Fitnessstudios, Tanzstudios, Kletterhallen oder ähnliche Betriebe. Auch diese sind mit beträchtlichen Umsatzeinbussen konfrontiert und haben Schwierigkeiten, weiterbestehende Fixkosten zu tragen.
Der Kanton hilft in Basel-Stadt ansässigen Betrieben mit finanziellen Beiträgen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Schäden aufgrund der Corona-Krise. Grundlage dafür ist die COVID-19-Verordnung Unterstützung Hotellerie Gastronomie vom 27. Oktober 2020. Antragsberechtigt sind bisher Unternehmen in den Bereichen von Hotellerie und Gastronomie, Reiseveranstaltung und -vermittlung, Busreisen, Schaustellung und Markthandel, Kongressorganisation, Messe und Messebau sowie Media- und Eventtechnik für Ausstellungen und Veranstaltungen.
Das Unterstützungsprogramm läuft seit dem 23. November 2020, Zahlungen erfolgen seit Anfang Dezember 2020. Für die Härtefallunterstützung setzt der Kanton insgesamt 25,45 Millionen Franken aus dem kantonalen Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein.
Wenn ein Gesuch auch die Härtefallvorgaben des Bundes erfüllt, wird der Beitrag erhöht. Zusammen mit den vom Bund vorgesehenen Mitteln stehen im Rahmen des Härtefallprogramms von Basel-Stadt 74,5 Millionen Franken zur Verfügung.