Nach Bundesgerichtsentscheid tritt Berner Polizeigesetz in Kraft
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zu umstrittenen Artikeln im bernischen Polizeigesetz tritt dies am 1. Juni in bereinigter Form in Kraft. Nicht ins Gesetz aufgenommen werden die Artikel zur Wegweisung von Fahrenden.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zu umstrittenen Artikeln im bernischen Polizeigesetz tritt dies am 1. Juni in bereinigter Form in Kraft. Nicht ins Gesetz aufgenommen werden die Artikel zur Wegweisung von Fahrenden.
Diese hatte das Bundesgericht als verfassungswidrig taxiert. Die unbestrittenen Teile des Polizeigesetzes sind seit Januar bereits in Kraft. Auf Anfang Juni tritt nun auch der Rest, soweit vom Bundesgericht abgesegnet, in Kraft, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag hervorgeht.
Observation aus dem Gesetz streichen
Nebst den Artikeln zur Wegweisung von Fahrenden beurteilte das Bundesgericht auch die Artikel zum Einsatz von GPS-Geräten für die Observation und die zwingende Verbindung einer Wegweisung mit einer Strafdrohung nicht als verfassungskonform. Die Beschwerde von 19 Organisationen und zwei Privatpersonen wurde damit teilweise gutgeheissen.
Anders die Lesart des Regierungsrats, der sich zur Hauptsache bestätigt sieht. Das Bundesgericht habe mit seinem Entscheid die polizeiliche Vorermittlung. Die Beschwerdeführenden hätten die polizeiliche Observation vollständig aus dem Gesetz streichen wollen. Das Bundesgericht habe jedoch die polizeiliche Observation in der Vorermittlung einstimmig bestätigt.
«Einzig eine Detailbestimmung zur Anordnung des Einsatzes von GPS-Sendern hat es abgelehnt», so die Sicht der Berner Regierung. Damit bleibe es bei der bisherigen, für die Polizei ohne weiteres gangbaren Lösung über die vorgängige gerichtliche Genehmigung.
Kostenüberwälzung erachtet Bundesgericht als zulässig
Für zulässig hielt das Bundesgericht hingegen die Artikel zur Kostenüberwälzung auf Veranstalter oder Einzelpersonen, wenn es bei Anlässen zu Gewaltanwendung kommt. Weil die Regelung verhältnismässig angewendet werden kann, verstösst sie nicht gegen die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, so das Urteil der obersten Richter.
Das Urteil des höchsten Gerichts ermöglicht es den Gemeinden, die polizeilichen Kosten bei Veranstaltungen, bei denen es zu Gewalt oder Ausschreitungen kommt, auf die Fehlbaren zu überwälzen. Das Verursacherprinzip werde dadurch gestärkt. «Gewalt ist und bleibt keine geschützte Form der Meinungsäusserungsfreiheit», schreibt die Regierung.