Vier Jahre Gefängnis für Bieler Mutter!

Eine Frau hatte ihre Kinder nach Tunesien entführt – und dafür vom Regionalgericht keine Haftstrafe bekommen. Das Obergericht hat jedoch anders entschieden.

Vom Obergericht in Bern wurde die Frau zu fast vier Jahren Haft verurteilt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau stand vor Gericht, da sie ihre drei Kinder nach Tunesien entführt hatte.
  • Dem Kindesvater hatte sie mitgeteilt, dass sie mit ihnen durch Europa reisen würde.
  • Vom Obergericht hat sie nun eine hohe Haftstrafe erhalten.

18 Monate hatte der Vater der Kinder keine Ahnung, wo sie geblieben waren. Und für diese 18 Monate der Entführung muss die Frau nun ins Gefängnis.

Die Mutter hatte sich mit ihren drei Kindern in Tunesien ein Leben aufgebaut, während sie den Kindesvater im Ungewissen liess. Sie sei nach Deutschland in Kur gefahren, teilte sie ihm lediglich mit. Später hiess es dann, sie reise quer durch Europa.

Mit dieser Entführung wollte die Frau laut «Der Bund» vor dem Beziehungsdrama mit ihren Ex-Mann fliehen. Die Streitigkeiten mit ihm seien immer öfter eskaliert. Die Polizei hatte sogar ein Rayonverbot gegen den Mann ausgesprochen, doch nichts hat geholfen.

Das Obergericht Bern hat das Strafmass der Frau drastisch erhöht. - keystone

Sie sei überfordert gewesen, teilte die Mutter der Angeklagten dem Gericht mit, und hätte an psychischen Problemen gelitten. Anfang 2020 wurde die Frau entdeckt und musste in die Schweiz zurückkehren.

Das Regionalgericht in Biel in hatte die Frau bereits zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Gefängnisstrafe musste sie also nicht antreten.

Die Verteidigung hatte den Fall jedoch vors Obergericht gebracht, wo sie nun eine deutlich drastischere Konsequenz erfährt. 45 Monate Haft ohne Bewährung wurde gegen die Mutter ausgesprochen. Das ist sogar mehr, als die Staatsanwaltschaft laut «Der Bund» gefordert hatte.

Gericht begründet Urteil

Drei Jahre und neun Monate muss sie also ins Gefängnis, und nebenher dem Mann eine Genugtuung von 5'000 Franken zahlen. Ebenso muss sie die Verfahrenskosten stemmen.

Das Gericht begründet dieses deutlich härtere Urteil damit, dass die Frau nicht an ihre Kinder gedacht hätte. Sie hätte sie aus egoistischen Gründen entwurzelt. Ebenso würde sie bis heute keine Einsicht zeigen.